Jungpolizisten arbeiten auf eigene Gefahr
Die Pandemie hat auch bei der Polizei ihre Spuren hinterlassen. Ausschreitungen bei Corona-Demos oder Kontrollen von Covid-Regeln enden für Uniformierte nicht selten mit Verletzungen. An vorderster Front stehen dabei in vielen Fällen junge Polizisten. Die verfügen aber oftmals nicht über den nötigen Schutz im Falle eines Dienstunfalls. Möglich machen dies zwei kleine Wörter im Beamten-Dienstrechtsgesetz: vier Jahre.
Konkret geht es um das sogenannte „definitive Dienstverhältnis“ von Polizisten. Zur Erklärung: Nach sechs Jahren wird, vereinfacht ausgedrückt, aus einem Polizisten automatisch ein unkündbarer Beamter. Der Betroffene wird „definitiv gestellt“, wie es im Polizeijargon heißt. Kommt es vor dieser Zeit zu einem Dienstunfall, der die „persönliche Eignung des Beamten“ beeinträchtigt, wie es im Gesetzestext heißt, kann diese schwere Folgen haben.
Ist Dienstunfall gleich Dienstunfall?
Denn der Schutz im Falle eines Dienstunfalles gilt nur, wenn ein Polizist bereits vier Jahre lang Dienst versehen hat. Ereignet sich der Dienstunfall im Zeitraum vom 25. Monat, ab dem ein Jungpolizist de facto voll Einsatz versieht, bis zum besagten vierten Jahr, kann dies einen Wegfall der Definitivstellung und im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung bedeuten. Zwei Jahre lang sind Jungpolizisten somit ohne Schutz, wenn es um ihre berufliche Zukunft geht.
„Dienstunfall muss Dienstunfall bleiben. Wir fordern deshalb, dass die zeitliche Einschränkung von vier Jahren fallen muss“, fordert auch Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger (FSG).
Vonseiten der schwarzen Gewerkschafter heißt es: „Natürlich wäre es begrüßenswert, wenn die Kollegen von Anfang an, also auch während ihrer Ausbildung, geschützt wären“, sagt Reinhard Zimmermann. Wann und ob eine Dienstrechtsnovelle kommt, bleibt aber unklar. Gefordert wurde sie in der Vergangenheit bereits mehrmals.
Fall aus der Praxis
Dass die Regel nicht nur am Papier gilt, zeigt ein aktueller Fall: Ein Polizist, der anonym bleiben will, wurde nach zwei Jahren im Dienst bei einer Amtshandlung schwer am Knie verletzt. Als er nach sechs Jahren die Definitivstellung beantragte, wurde ihm diese verwehrt und die Kündigung angedroht. „Die Verletzung sei so schwer, dass eine Definitiv-Stellung von ärztlicher Seite nicht zu verantworten sei“, lautete die Begründung. „Über ein Jahr wurde gerungen, bis der Betroffene definitiv gestellt wurde. Bei diesem Thema muss es Rechtssicherheit geben“, fordert Greylinger.
Herausforderung durch neue Einheiten
Verschärfend für die Situation sei laut Gewerkschaft, auch die Schaffung neuer Einheiten, zu denen gerade junge Polizisten von Amts wegen zugewiesen werden. Dazu zählen etwa die Bereitschaftseinheit oder die im September 2021 ins Leben gerufenen Schnellen Reaktionskräfte (SRK). Das sind jene Truppen, die gerade an Brennpunkten, wie etwa Demonstrationen, zum Einsatz kommen.
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