Jungpolizisten arbeiten auf eigene Gefahr

Jungpolizisten arbeiten auf eigene Gefahr
Weil ein Schutz erst ab dem vierten Jahr gegeben ist, fordert die Gewerkschaft eine Dienstrechtsnovelle. Betroffener musste ein Jahr auf Lösung warten

Die Pandemie hat auch bei der Polizei ihre Spuren hinterlassen. Ausschreitungen bei Corona-Demos oder Kontrollen von Covid-Regeln enden für Uniformierte nicht selten mit Verletzungen. An vorderster Front stehen dabei in vielen Fällen junge Polizisten. Die verfügen aber oftmals nicht über den nötigen Schutz im Falle eines Dienstunfalls. Möglich machen dies zwei kleine Wörter im Beamten-Dienstrechtsgesetz: vier Jahre.

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