"Impfen macht frei": Bedingte Haftstrafe für Covid-Demonstrantin

Corona Demo
Verurteilung wegen Plakat mit KZ-Parole in Verbindung mit Hitler-Bild, das junge Frau bei Corona-Demo im Jänner in Wien gezeigt hat.

Auf der Anklagebank im Wiener Straflandesgericht sitzt an diesem regnerischen Dienstagvormittag eine junge Frau. Gut gekleidet, die dunkelbraunen Haare zu einem Pferdeschwanz gebunden. Die Augen auf den Boden gesenkt, immer wieder kommen ihr die Tränen, ein Häufchen Elend.

Am 15. Jänner dieses Jahres ist die Frau noch anders aufgetreten, lauter, selbstbewusster. An diesem Samstag war die junge in Österreich lebende Ungarin zu einer Demo der Covid-Maßnahmengegner in die Wiener Innenstadt gekommen.

Plakat selbst gestaltet

Mit dabei ein selbst gebasteltes Schild, um ihren Ärger gegen die Impfpflicht nachdrücklich zum Ausdruck zu bringen. Die Nazi-Parole „Arbeit macht frei“, die an den Eingängen zu den NS-Konzentrationslagern angebracht war, hatte sie – laut Richter mit klar wahrnehmbarem Bezug auf das KZ Dachau – auf einem Plakat als Vorlage für „Impfen macht frei“ verwendet. Dazu ein Bild von Adolf Hitler, auf Terminator getrimmt – mit dem Untertitel „I’ll be back“.

Diesen Protest gegen die Impfpflicht trug die Frau bei der Demo vor sich her, sodass er für eine gewisse Zeit für viele Teilnehmer gut sichtbar war.

Grund genug für zwei steirische Polizisten, die Frau aus dem Protestzug zu fischen. An Ort und Stelle nahmen sie der Frau das Schild ab und vernichteten es mit ihrem Einverständnis, nachdem sie den Verstoß gegen das Verbotsgesetz dokumentiert und die Frau angezeigt hatten.

„Ich schäme mich“

Vor Gericht bekennt sich die Frau schuldig. Sie habe nichts verharmlosen wollen und sei selbst gegen Diskriminierung und Nationalsozialismus. Die Angeklagte bricht bei ihren Schlussworten in Tränen aus: „Ich entschuldige mich bei allen, es tut mir leid, ich schäme mich so sehr und bereue das zutiefst.“

Die Geschworenen ziehen sich zur Beratung zurück und kommen bald zu einem einstimmigen Urteil. Schuldig im Sinne der Anklage: Sie habe den NS-Völkermord verharmlost und sei deshalb nach dem Verbotsgesetz zu verurteilen.

Ein Jahr bedingt

Der Richter verkündet das Urteil, es ist am untersten Rand der Skala von bis zu zehn Jahren Haft angesiedelt: ein Jahr bedingt, auf drei Jahre, weil die Frau bisher unbescholten war, Ersttäterin ist und der Richter davon ausgeht, dass „alleine die Androhung der Haftstrafe sie vor der Begehung weiterer Taten abhält“. Nicht rechtskräftig, weil sich die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit erbeten hatte.

Delikt auch bei anderen Demos

Das Urteil ist wohl auch richtungsweisend für andere ähnlich gelagerte Fälle. Erst im März haben steirische Kriminalbeamte zwei Männer aus der Russischen Föderation ausgeforscht, die ein ähnliches Plakat bei einer Demo im Dezember in Graz trugen. Auch sie wurden angezeigt.

Ob dieses Urteil auch FPÖ-Chef Herbert Kickl zum Umdenken bringen könnte, der die Verwendung dieses Slogans immer als „Kritik am Nationalsozialismus“ verteidigt hatte, bleibt abzuwarten …

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