Das dürfte nicht zuletzt dem Chaos in der Startphase geschuldet gewesen sein. Nach den Debatten über das lahme Anlaufen der österreichweiten Impf-Aktion übernahmen die Länder ab 8. Jänner die Koordination vom Bund.
In dieser Übergangsphase begann bereits das Impfen in den Altersheimen, die die Vakzine zunächst noch direkt über ein Bundesportal bestellten. Für den Umgang mit etwaigen übrig gebliebenen Dosen gab es zwar von Bund und Ländern grobe Vorgaben zu Prioritätengruppen. Die Ersatzkandidaten mussten jedoch die Heime organisieren.
„Grundsätzlich haben die Impfbeauftragten der Gesundheitseinrichtung sowie der Impfkoordinator im jeweiligen Bundesland für ein geordnetes Vorgehen Sorge zu tragen“, heißt es dazu vom Gesundheitsministerium.
„Im Prinzip sind immer wir in den Heimen die Depperten“, sagt Robert Kaufmann von der ARGE Tiroler Altersheime, der bereits im Dezember die mangelnde Impf-Unterstützung von oben kritisiert hatte.
In Zukunft müsse es Listen mit impfbereiten Personen geben, die sich bei der Gemeinde angemeldet haben, fordert Kaufmann: „Dann müssen nicht die Ärzte oder Heimleiter in letzter Minute entscheiden, was mit dem Impfstoff passiert.“
Und der Ermessensspielraum ist groß. In Tirol heißt es etwa vom Land, dass man die Altersheime informiert habe, „dass bei übrig gebliebenen Impfdosen auch strukturrelevantes Personal“ geimpft werden könne – oder auch Angehörige von Bewohnern, die regelmäßig im Heim sind und eine betreuende Funktion haben.
In Salzburg sind die Heime angehalten, etwa Angehörige mit oder ohne Vorerkrankungen, das Besucherservice oder Seelsorger zu impfen, heißt es auf Anfrage. Impfwillige zu finden, liege in der Verantwortung der Heime. In Oberösterreich können unter anderem auch „externe Dienstleister“ zum Zug kommen. In Niederösterreich darf die Impfung auch freiwilligen Mitarbeitern angeboten werden, die sehr oft in den Häusern tätig sind.
Beim Land Kärnten wiederum heißt es, dass sehr wohl Ersatzlisten geführt werden. Ein Kriterium, um dort zu landen: „Personen, die mit den Heimbewohnern oft persönlich Kontakt haben“, erklärt Gerd Kurath, Sprecher des Landespressedienstes. Warum dabei plötzlich so viele Bürgermeister-Namen auftauchen, will er nicht kommentieren.
In Kärnten sollen Heime zudem überschüssige Impfungen gegen Spenden vergeben haben. „In diesem Fall muss wegen Korruption im öffentlichen Raum ermittelt werden“, erklärt Hubert Hinterhofer, Rechtsprofessor für Strafrecht an der Salzburger Universität.
Bei Impf-Schummeleien durch Bürgermeister sieht er aber – noch – keine Handhabe. „Es braucht eine Verordnung des Gesundheitsministers oder der Landeshauptleute, wo ein reihenfolgewidriges Verhalten zu einem Verwaltungsstrafbestand gemacht wird“, sagt der Rechtsexperte.
Für ihn sei es unverständlich, warum das nicht schon längst passiert ist. „Dass ein Impfstoff kommt, weiß man seit November. Und der Gesundheitsminister hat ja mittlerweile unzählige Verordnungen gemacht.“
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