November, Jänner, März: Es sind jene drei Monate, in denen, auf Grundlage der Kärntner Wolfsverordnung, drei sogenannte Risikowölfe legal erschossen wurden. Alle drei im Gailtal. Zuletzt eine Wölfin in der Nacht von Sonntag auf Montag, die gefährlich nahe durch Siedlungsgebiet streifte.
Die Zahl der Abschüsse könnte laut Experten noch weiter steigen. Denn in wenigen Wochen, werden die Bauern ihr Vieh auf die Heimweiden treiben - Wiesen in unmittelbarer Nähe der Gehöfte. Die Wölfe, das hat auch der Fall im Gailtal gezeigt, haben keine Scheu vor Menschen. Wie bereits in den vergangenen Jahren werden nun verstärkt auch Risse in Tallagen befürchtet.
Jäger unter Beschuss?
Mit immer mehr Abschüssen von Wölfen, stellt sich auch die Frage, wie es um die Anonymität jener Jäger steht, die die eigentlich streng geschützten Raubtiere erlegen. Denn jeder abgeschossene Wolf, bringt auch den betroffenen Jäger unter Beschuss.
Morddrohungen gegen Bauer
Dies hat nicht zuletzt ein Fall aus dem Jahr 2014 in Greifenburg im Bezirk Spittal an der Drau verdeutlicht. Ein Jäger hatte damals einen Wolf, der in seinem Stall gelebt hatte, erschossen. Den Medien stand er Rede und Antwort, wenig später hagelte es Beschimpfungen und sogar Morddrohungen.
Bei der Kärntner Jägerschaft beruhigt man: "Am Anfang war das sicher auch unsere Befürchtung. Doch zum jetzigen Zeitpunkt und nach drei Abschüssen ist das kein Thema mehr. Die Namen der Jäger werden nicht bekannt", erklärt Mario Deutschmann, Verwaltungsdirektor der Kärntner Jägerschaft.
Doch es gibt auch andere Töne, die man aus der Jägerschaft vernimmt. Damit die Namen nicht an die Öffentlichkeit dringen, würde man vorgehen, "wie in einem Zeugenschutzprogramm", sagt ein Insider gegenüber dem KURIER.
Keinen Nennung von Gemeinden
Aus dem Büro von Landesrat und Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) heißt es dazu: "Wir geben aus Transparenzgründen natürlich eine Meldung mit dem Abschuss hinaus. Nennen aber ganz bewusst keine Gemeinde, um Rückschlüsse auf den Jagdausübungsberechtigten zu verhindern."
Doch es sind auch andere Fragen, die sich auftun. Michael Reiner (FPÖ), Bürgermeister von Deutsch-Griffen, in dessen Gemeinde es auch eine Abschussbewilligung für einen Wolf gab, stellt folgendes zur Diskussion: "Die Jäger müssen geschützt werden. Man stelle sich nur vor, ein für 30 Tage zum Abschuss freigegeben Wolf, fällt in dieser Zeit wirklich einen Menschen an. Wer wird dann zur Verantwortung gezogen? Am Ende heißt es dann, die Jäger wären ihrer Verantwortung nicht nachgekommen", fürchtet Reiner. Aus seiner Sicht würde die Jägerschaft eine Schutzleistung für die Bevölkerung bringen, die eigentlich nicht im Jagdgesetz festgeschrieben ist.
Landesrat Gruber hält dem entgegen: „Die Situation ist für die Jäger herausfordernd und ich bin ihnen daher sehr dankbar für ihre Unterstützung. Ich werde mich weiterhin schützend vor jeden Jäger stellen, der Anfeindungen ausgesetzt ist, weil er die Wolfsverordnung umsetzt.“
Erste abgeschossene Wölfin wird präpariert
Für alle, die sich nun fragen, was mit den drei abgeschossenen Wölfen in Kärnten passiert: Im Sinne des Jagdgesetzes, darf der Jäger, der den Wolf erlegt hat, diesen auch behalten.
Jene Wölfin, die im November erlegt wurde, wird aber von mehr als nur einem Jäger bestaunt werden. Sie findet in den kommenden Tagen ein neues Zuhause im Schloss Mageregg in Klagenfurt, wo auch die Kärntner Jägerschaft sitzt. "Wir haben den Wolf präparieren lassen und er wird im Schulungsraum aufgestellt werden. Damit er bei der Aufsichtsjäger- und Jungjägerausbildung ein Lehrstück ist", erklärt Deutschmann.
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