Hüttenwirte wehren sich gegen das Abholverbot auf der Piste

Hüttenwirte wehren sich gegen das Abholverbot auf der Piste
Salzburger Wirte wollen die entsprechende Verordnung vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen.

Mittlerweile geht es nicht mehr ums Geschäft, sondern ums Prinzip. Mehrere Salzburger Hüttenwirte wehren sich gegen das Verbot des Take Away auf Hütten ohne Zufahrtsstraße. Sie wollen gegen die entsprechende Salzburger Landesverordnung einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof einbringen und werden diesen diese Woche in Wagrain medienwirksam unterzeichnen.

„Wir fühlen uns ungerecht behandelt“, sagt Christian Riepler, Franzlalm-Wirt aus Wagrain und Wortführer der Unterzeichner. Denn bei Hütten mit Straßenzufahrt ist Take Away, also das Mitnehmen von Speisen und Getränken, erlaubt. Einzig Hütten mitten im Skigebiet dürfen nichts verkaufen.

„Wir haben auch eine Straße zu unserer Hütte, nur geht da die Skipiste drüber“, sagt Riepler. „Die Abholung von Speisen und Getränken ist bei solchen Betriebsstätten des Gastgewerbes in Schigebieten unzulässig, die durch Gäste nicht mit Kraftfahrzeugen über Straßen erreicht werden können“, heißt es in der Landesverordnung.

Ähnliche Initiativen in OÖ, der Steiermark und Tirol

„Das ist nicht Fisch und nicht Fleisch. In der Getreidegasse kann man auch nicht mit dem Auto zufahren, trotzdem darf ein Abholservice angeboten werden“, kritisiert Riepler. Dabei ist die Sache für die heurige Saison schon gelaufen. Bis der Verfassungsgerichtshof über den Individualantrag entscheidet, wird kein Lift mehr fahren.

„Mittlerweile geht es ums Prinzip“, sagt Riepler, der von 10 bis 15 Wirten unterstützt wird. In Oberösterreich, der Steiermark und Tirol, wo die Regeln vergleichbar sind, gäbe es ähnliche Initiativen. Der Hüttenwirt glaubt, dass ihm trotz des vergleichsweise geringen Andrangs im Skigebiet Geschäft entgangen ist.

„Wenn ich mir die Wochenenden in den Ferien anschaue, dann wäre da schon etwas gegangen. Da war gut etwas los“, meint Riepler. In einer Aussendung weisen die Hüttenwirte auf mögliche Amtshaftungsansprüche im Falle eines erfolgreichen Individualantrags hin. Beim Land reagiert man allerdings gelassen auf die Klage.

Land bleibt gelassen

„Wir verstehen diesen Unmut. Doch der Hintergedanke war, den Sport zu ermöglichen und alles andere, wo es auch zu Menschenansammlungen kommen kann, zu verbieten“, sagt ein Sprecher von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). „Aus unserer Sicht hält das rechtlich.“

Bei Talstationen gebe es in der Regel Parkplätze, wo das erforderliche Konsumieren 50 Meter vom Abholort entfernt leichter möglich sei, als bei Skihütten im Gelände. Das sei die Überlegung hinter der nunmehrigen Regelung gewesen, so der Sprecher.

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