Hürde für Kroatien-Urlaub fällt: Ab Dienstag keine Quarantäne für Rückkehrer

Hürde für Kroatien-Urlaub fällt: Ab Dienstag keine Quarantäne für Rückkehrer
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein kündigt Lockerung mit Hinblick auf das lange Wochenende an.

Die Bundesregierung hat zuletzt Lockerungen für österreichische Kroatienurlauber ab 10. Juni in Aussicht gestellt. Wie das Gesundheitsministerium am Montag auf KURIER-Anfrage erklärte, wird die Einreiseverordnung nun schon früher novelliert. Bereits ab Dienstag, 1. Juni, fällt die Quarantänepflicht für Kroatien-Rückkehrer.

Also gerade rechtzeitig vor dem verlängerten Wochenende um den Feiertag am Donnerstag (Fronleichnam).

„Die aktuelle Novelle der Einreiseverordnung bringt weitere Reiseerleichterungen", kündigt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) an. Die epidemiologische Lage verbessere sich in verschiedenen Regionen. "Daher können wir die Liste der Länder mit geringem Infektionsgeschehen erweitern."

3-G-Nachweis genügt

Ab morgen wird auch die Einreise aus Kroatien, Litauen, den Niederlanden, Schweden und Zypern mit 3-G-Nachweis, aber ohne verpflichtende Quarantäne möglich sein. "Ich glaube, das wird auch viele Österreicherinnen und Österreicher vor dem langen Wochenende freuen“, so Mückstein.

Hürde für Kroatien-Urlaub fällt: Ab Dienstag keine Quarantäne für Rückkehrer

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne)

Aufgrund der Verbesserung der epidemiologischen Lage vor Ort kommen sämtliche Länder, die derzeit auf Anlage B1 (Risikostaaten) angeführt sind, künftig auf Anlage A (Staaten mit geringem Infektionsgeschehen). Dies betrifft die folgenden Länder: Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden und Zypern. Jede Art der Einreise ist möglich, auch zu touristischen Zwecken.

Kann bei Einreise kein aktueller 3-G-Nachweis vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen. Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat.

Novelle aber Dienstag, 0 Uhr in Kraft

Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion. Dem Genesungszertifikat ist ein Nachweis über neutralisierende Antikörper gleichgestellt, der bei Einreise maximal 3 Monate alt sein darf.

Die Novelle wird heute noch erlassen und am Dienstag, dem 1.6.2021, 0 Uhr in Kraft treten.

Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (Anlage A), ab Dienstag, 1. Juni 2021:

Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Lichtenstein, Griechenland, Kroatien, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlange, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, der Vatikan und Zypern.

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