Wann und für welche Waldorte solche Scheine vergeben werden, legen die Revierleiter fest. Sie kennen ihre Wälder und achten darauf, dass sensible Bereiche und Naturschutzzonen wie etwa die Kernzonen des Biosphärenparks ausgenommen sind, Ruhezeiten für die Wildtiere eingehalten werden und ausreichend Totholz als Nährstofflieferant und Lebensraum im Wald verbleibt.
Mitgenommen werden darf nur so viel, wie man tragen kann, technische Hilfsmittel zur Aufarbeitung sind nicht erlaubt. Klaubholzscheine können von direkten Anrainern in Anspruch genommen werden. Sie kosten zehn Euro, sind ein Monat lang gültig und werden zwischen April und September auf Anfrage ausgegeben.
Die Forstbetriebe der Stadt Wien hingegen vergeben keine Klaubscheine mehr, erklärt Martina Billing von der Forstdirektion: „Totholz liegend und möglichst unzerteilt ist ein wichtiger Wasserspeicher und versorgt damit in Trockenzeiten bei Hitze die Bäume. Totholz ist für die Biodiversität von großer Bedeutung, zur Kohlenstoffspeicherung ist Humusaufbau in den Waldböden nötig.“ Die Wälder werden laufend kontrolliert, Diebstahl ist ihr aktuell keiner bekannt.
Bei der Landwirtschaftskammer und den Mitgliedsbetrieben ist kein Holzdiebstahl aufgeschlagen, allerdings erinnert Martin Höbarth, Waldexperte der Landwirtschaftskammer, an die Zeit der Energieknappheit, in der der Wienerwald „ausgeräumt“ wurde.
Gefragtes Brennholz
Er betont: „Wer Holz möchte, muss sich an den Besitzer des Waldes wenden.“ Wobei er daran appelliert: „Es muss ökologisch vertretbar sein. Das dünne Holz und das feine Material, das beim Holzklauben eingesammelt wird, ist für den natürlichen Nährstoffkreislauf des Waldes sehr wichtig.“ Die Nachfrage nach heimischem Brennholz bei den österreichischen Forstbetrieben ist jedenfalls stark gestiegen. „Um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr“, weiß Höbarth, der den Handel kritisiert: „Händler verlieren das Augenmaß, den Preis kann man nicht den Produzenten in Österreich anlasten. Außerdem beziehen die Baumärkte das Holz ja aus dem umliegenden Ausland.“
Was er sich gut vorstellen könnte: „Vielleicht erlebt das Selber-Holz-Machen wieder eine Renaissance.“ Für Waldbesitzer wie Holzkäufer ein Vorteil: Der Besitzer erspart sich die kostenintensive Arbeit der Waldpflege, der Käufer bekommt günstiges Brennholz.“ Dass Österreichs Wälder ausreichend Holz zur Verfügung hätten, sei keine Frage. Doch das Holz ist nicht sofort verfügbar. Höbarth: „Holz hat eine Vorlaufzeit von etwa zwei Jahren, es braucht einfach die Zeit zum Trocknen. Aber heuer wurde aufgrund der Nachfrage mehr Brennholz gemacht.“
In der grünen Steiermark, im Stift Admont hat Karl Jäger, der Leiter der Forstbetriebe, die Wälder im Auge: „Diebstahl ist uns bisher keiner bekannt geworden. Unser Revierpersonal ist zu allen Tageszeiten in den Revieren unterwegs und überwacht unsere Wälder. Aufgrund unserer stadtfernen Lage kennt unser Personal auch die meisten Nachbarn und Bewohner der umliegenden Orte persönlich. Es wäre daher nicht einfach, ungesehen oder unerkannt Holz aus unseren Wäldern abzutransportieren.“
Es gibt auch die Möglichkeit Brennholz selbst zu machen, Sammel-Erlaubnisse oder Klaubscheine sind nicht üblich. Jäger: „Die Nachfrage nach Brennholz ist auch bei uns spürbar gestiegen. Wir bevorzugen aber unsere langjährigen treuen Kunden. Die regionale Nachfrage können wir problemlos bedienen, Selbstwerber, die Bäume selbst fällen, sind aber eher selten. Wenn jemand selbst Brennholz nutzen möchte, wird vom Revierförster jeder einzelne zu entnehmende Baum ausgezeigt.“
Gefragte Asthaufen
Holzdiebstähle sind auch bei Pannatura, dem Esterhazy-Forstbetrieb im Burgenland kein Thema, aber die Nachfrage nach Holz als Brennmaterial hat stark zugenommen: Heuer wurden 340 private Haushalte versorgt, 2021 waren es nur 180. Bei Esterhazy kann man anfallendes Astholz in Form von „Asthaufen“ kaufen. Aber es ist auch möglich, das Brennholz selbst zu schlägern.
Wem gehört das Holz im Wald?
Das Reichsforstgesetz aus dem Jahr 1852 hat bis 1976 das Betreten des Waldes prinzipiell verboten. Seither hat grundsätzlich jede Person das Recht, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten.
Bäume bzw. Holz im Wald wie Bruchholz, abgefallene Äste oder Ähnliches stehen aber im Eigentum der Waldeigentümer. Das Sammeln von Holz (auch Klaubholz) ist daher nur dann erlaubt, wenn dieser zugestimmt hat.
Dabei ist es – entgegen der weitverbreiteten Meinung – unabhängig davon verboten, ob es sich dabei um ganze Bäume, abgeschnittenes Holz oder abgefallene Äste handelt.
Das Forstgesetz verbietet etwa Aneignung von stehendem oder geerntetem Holz oder Harz, Aneignung von Erde, Rasen oder sonstigen Bodenbestandteilen in mehr als geringem Ausmaß, Beschädigung stehender Bäume, deren Wurzeln oder Äste, liegender Stämme, junger Bäume oder Strauchpflanzen oder Entfernung von ihrem Standort. Ausnahme: Die Entfernung einzelner Zweige ohne wesentliche Beschädigung der Pflanze ist nicht verboten.
Wer den Wald entgegen der genannten Verbote benützt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich strafbar. Für die genannten Übertretungen gilt ein Strafrahmen von bis zu 730 Euro Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einer Woche. Darüber hinaus ist das Sammeln von Klaubholz, Waldfrüchten etc. unter bestimmten Voraussetzungen auch gerichtlich strafbar.
Schwammerl
Es dürfen bis zu zwei Kilo Pilze pro Tag und Person für den Eigenbedarf gesammelt werden. In Naturschutzgebieten ist das Sammeln beschränkt oder nicht erlaubt.
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