Hofers Plan: Autolenker müssen bei Drogenverdacht zum Bluttest
Sechs Monate Führerscheinentzug für Drogenlenker, eine Pflicht zur Blutabgabe für Autofahrer – und Polizisten, die (statt den Amtsärzten) selbst Beeinträchtigungen von Autolenkern feststellen können. Die von Verkehrsminister Norbert Hofer und Innenminister Herbert Kickl (beide FPÖ) erarbeitete Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat es in sich.
Bisher sei das Prozedere bei Drogenfahrten sehr schwierig und mühsam, heißt es in Exekutivkreisen immer wieder: Die Verkehrspolizisten müssen bei der Kontrolle zunächst einen Verdacht feststellen. Der mutmaßliche Drogenlenker muss dann einem Amtsarzt vorgeführt werden, der dessen Beeinträchtigung feststellen muss. In ländlichen Regionen ist das oft sehr mühsam. Der Betroffene kann dann freiwillig einen Urintest abgeben. Eine Blutabnahme ist nicht vorgesehen, da sich niemand in einem Verfahren selbst belasten muss.
Die erste Begutachtung wird voraussichtlich ab dem Sommer dann der (speziell geschulte) Polizist vor Ort vornehmen. Meint der Beamte eine Beeinträchtigung zu erkennen, dann muss der Lenker zum nächsten Arzt mitkommen und dort Blut abgeben. Verweigert er dies, gilt er automatisch als Drogenlenker. Eine Harnprobe ist dann nur mehr freiwillig.
Zur Erklärung: Cannabis kann im Harn länger nachgewiesen, alle anderen Drogen sind hingegen im Blut länger zu finden.
Die Strafen für Drogen am Steuer werden jedenfalls verschärft. Beim ersten Erwischtwerden droht derzeit ein einmonatiger Führerscheinentzug, bei einem Unfall sind es mindestens drei Monate. Künftig soll jeder erwischte Drogenlenker (auch wenn er den Bluttest verweigert) mindestens ein halbes Jahr (bisher ein Monat) ohne Führerschein auskommen.
Die Strafen für Drogen am Steuer werden jedenfalls verschärft. Beim ersten Erwischtwerden droht derzeit ein einmonatiger Führerscheinentzug, bei einem Unfall sind es mindestens drei Monate. Künftig soll jeder erwischte Drogenlenker (auch wenn er den Bluttest verweigert) mindestens ein halbes Jahr (bisher ein Monat) ohne Führerschein auskommen. Die Mindeststrafe wird von bisher 800 Euro auf 1.600 Euro erhöht. Damit entsprechen die Sanktionen jenen, die mehr als 1,6 Promille im Blut haben oder den Alkotest komplett verweigern.
„Suchtmittel“
Dazu kommt noch eine weitere maßgebliche Änderung: Der Begriff „Suchtgift“ wird im Gesetz durch „Suchtmittel“ ersetzt. Dadurch ist laut Innenministerium „das Lenken unter dem Einfluss sogenannter psychotroper Stoffe (Substanzen, die Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen, Anm.) untersagt und die gesamte Bandbreite von Drogen wird berücksichtig“. Weil von den geplanten Änderungen aber auch Paragraphen im Verfassungsrang betroffen seien, brauche die Regierung noch die Unterstützung der Opposition, heißt es in einer Aussendung des Innenressorts.
Lkw-Abbiegeassistent: Druck mit Abbiegeverbot
Mit dem Papier (das dem KURIER vorliegt) erhalten außerdem Gemeinden die Möglichkeit, Abbiegeverbote für Lkw ohne entsprechende Assistenzsysteme vorzuschreiben. Diese Verbote können für einzelne Straßen, aber auch gleich für das gesamte Ortsgebiet gelten. De facto könnten also Wien oder Graz ein generelles Abbiegeverbot beschließen und so alle Lkw ohne Assistenzsysteme aus der Stadt de facto verbannen. Denn ohne ein Abbiegen werden diese nicht mehr durch größere Städte kommen. Betont wird dabei extra, dass eine gebietsweise Verordnung keine Verpflichtung, sondern eine Möglichkeit ist. Betroffen sind nur Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen.
„Neben Assistenzsystemen müssen außerdem auch andere Maßnahmen gesetzt werden, um vor allem Kreuzungen sicher zu machen. Mit der 32. Novelle geben wir den Kommunen ein Werkzeug in die Hand, um unbürokratisch und rasch handeln zu können“, sagt Hofer zum KURIER. „Es muss alles getan werden, um die Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen weiter zu erhöhen.“
Im Verkehrsministerium werden derzeit Förderrichtlinien ausgearbeitet, um eine freiwillige Nachrüstung mit Assistenzsystemen unbürokratisch zu unterstützen. Das Fördervolumen wird eine Million Euro betragen, kündigt Hofer an.
Mehr Tempo für Lkw
Die StVO-Novelle hat aber noch weitere Punkte, die für Diskussionen sorgen dürften. Neben verschärften Bestimmungen gegen Drogenlenker wird auch das Tempo für Lkw in der Nacht erhöht. Diese dürfen derzeit von 22 bis fünf Uhr nur 60 km/h schnell fahren, künftig gilt die Einschränkung bis sechs Uhr, dafür ist aber Tempo 70 erlaubt. Entsprechende Forderungen gibt es schon länger aus der Wirtschaftskammer.
„Die Anhebung der Lkw-Geschwindigkeit dient allem voran der Verkehrssicherheit, da das Geschwindigkeitsdelta auf der Autobahn geringer wird“, sagt Hofer. „Zudem ist für Lastkraftwagenfahrer, die in der Nacht unterwegs sein müssen, die Anhebung um zehn km/h eine Erleichterung in ihrer Berufsausübung.“ Zur erhöhten Lärm- und Umweltbelastung will der Minister festhalten, dass Motor und Getriebe bei Lkw nicht auf eine Reisegeschwindigkeit von 60 km/h abgestimmt sind und bei 70 km/h aufgrund von niedrigerer Motordrehzahlen die Belastungen sinken.
Alles geht nun in die Begutachtung – und man darf gespannt sein, wie scharf die politische Diskussion wird.
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