Höchstgericht gibt grünes Licht für Waffenpass bei der Jagd

Jäger fordern Waffenpässe
Drei Jahre langer Rechtsstreit um die Verwendung von Faustfeuerwaffen ist beendet.

Im jahrelang andauerndem Streit um die Vergabe von Waffenpässen an Jäger gibt es für die österreichweit 130.000 Waidmänner und Waidfrauen eine gute Nachricht. Ein Jagdaufseher aus dem Bezirk Hollabrunn in Niederösterreich hat vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein richtungsweisendes Urteil erstritten. Das Höchstgericht hat ihm zur Erfüllung seiner jagdlichen Aufgaben das Führen einer Kurzwaffe zugestanden.

Attacke auf Kinder

Wie die jüngsten Wildschwein-Attacken auf spielende Kinder oder einen Diplomaten in Wien zeigen, ist mit verärgertem Schwarzwild nicht zu spaßen. Genau aus diesem Grund fordern Jäger, dass sie bei der Nachsuche auf angeschossene beziehungsweise verletzte Wildschweine eine Faustfeuerwaffe verwenden dürfen – zu ihrer eigenen Sicherheit. "Im unwegsamen Gelände und Dickicht, in das sich das verwundete Wild meist zurück zieht, kann man mit einem langen Gewehr nicht agieren", heißt es von einem Sprecher des nö. Landesjagdverbandes. Ein Richtersenat des VwGH war 2014 anderer Meinung, worauf die Behörde der Vergabe von Waffenpässen an Jäger einen strikten Riegel vorschob. Was folgte, waren massive Proteste. Drei Jahre lang wurde auf allen gerichtlichen Ebenen dagegen angekämpft.

Aber erst jetzt gelang dem Wiener Anwalt und Waffenrechts-Experten Raoul Wagner in der Sache ein Durchbruch. Der VwGH gab seiner Beschwerde im Fall eines Hollabrunner Jagdaufsehers Recht, dem die Bezirkshauptmannschaft den Waffenpass verweigert hatte. "Das Urteil ist deshalb richtungsweisend, weil darin ausgeführt ist, dass das Österreichische Waffengesetz als Bundesgesetz die Landesjagdgesetze zu berücksichtigen hat", so Wagner.

Dies sei laut dem Anwalt nun auch für andere Waffenbestimmungen spannend. Beispielsweise wenn das Land Kärnten, wie geplant, im Herbst die Verwendung von Schalldämpfern für Jagdwaffen einführt.

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