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Hoher Verbrauch: Gemeinden rufen zum Wassersparen auf

40,1 Grad – noch nie war es so heiß in Wien wie heute. Zahlreiche Gemeinden rufen dazu auf, sorgsam mit Wasser umzugehen. Auch Verbote werden verhängt, werden sie auch kontrolliert?
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130 Liter Wasser verbraucht der durchschnittliche Österreicher, die durchschnittliche Österreicherin. Und das pro Tag. Davon werden 22 Prozent zum Duschen und Baden verwendet. Die Toilettenspülung macht 25 Prozent aus, das Wäschewaschen zehn Prozent und das Geschirrspülen zwei Prozent. Für den Außenbereich, also Pool und Pflanzen, werden 14 Prozent verbraucht. Über die Wasserhähne in Bad, WC und Küche fließen 27 Prozent des verbrauchten Wassers, so die Zahlen des Landwirtschaftsministeriums.

Bei anhaltender Hitze und Trockenheit steigen die Verbräuche oft. Für die kommenden Tage gab Geosphere Austria eine „Hitzewarnung Rot“ für den Osten Österreichs aus. Allein in Wien kam es heuer, wie berichtet, bereits zu Spitzenwerten beim Wasserverbrauch. Und auch andernorts sieht es ähnlich aus. Das führt zu Aufrufen, Wasser zu sparen oder Verboten, Pools zu befüllen oder Gärten zu gießen.

Wer gibt diese Verbote aus und wo war das heuer bereits der Fall? 

Wenn notwendig, rufen die Gemeinden oder die zuständigen Behörden zum Wassersparen auf oder geben gegebenenfalls auch Verbote zum Befüllen der Pools oder zum Gießen der Gärten aus. In Wien wurde heuer Ende Juni zum Wassersparen aufgerufen, Verbote gab es in Wien bisher nicht. In anderen Gemeinden allerdings schon: In Niederösterreich etwa hat die Gemeinde Altlengbach (Bezirk St. Pölten) das Befüllen von privaten Swimmingpools bis auf Weiteres untersagt. Auch Gärten sollen nicht gegossen und Autos nicht gewaschen werden. Noch eindringlicher ist der Aufruf der Gemeinde Laab im Walde (Bezirk Mödling): „Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Verbräuche in Wien wird Wiener Wasser, der Hauptwasserlieferant von Laab im Walde, die Wasserzufuhr in unsere Gemeinde ab sofort einstellen“, ist auf der Website der Gemeinde zu lesen. Die Bevölkerung wird deshalb ersucht, sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen, „um die Versorgungssicherheit unserer Gemeinde weiterhin zu gewährleisten“. Neben den Verboten, die auch Altlengbach verhängt hat, ruft Laab am Walde zusätzlich dazu auf, Wasch- und Spülmaschinen nur bei voller Beladung zu nutzen sowie beim Kochen und Duschen auf unnötigen Wasserverbrauch zu achten und tropfende Wasserhähne und undichte WC-Spülungen zu reparieren. Ähnliche Nachrichten kommen aus mehreren steirischen Gemeinden, unter anderem in Grafendorf bei Hartberg in der Oststeiermark.

Darf die Feuerwehr bei extremer Trockenheit noch Pools befüllen? 

Ja, es sei denn, die Gemeinde oder das zuständige Wasserwerk untersagen das. Feuerwehr-intern gibt es keine Regelung dazu, dass ab einem bestimmten Grad an Trockenheit keine Pools mehr befüllt werden dürfen.

Wenn Gemeinden zum Wassersparen aufrufen und jemand trotzdem den Garten gießt oder Auto wäscht, werden dann Strafen verhängt? 

Das hängt vom Bundesland ab. In Niederösterreich sind diese Verbote und Aufrufe als dringende Appelle zu verstehen. Wer sie missachtet, hat keine verwaltungsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Das Problem, sagt Andreas Steiner vom Österreichischen Gemeindebund, ist dabei der Nachweis. In NÖ gibt es dazu auch kein entsprechendes Landesgesetz. In Kärnten dagegen gibt es das: In Köttmannsdorf bei Klagenfurt existiert etwa aktuell eine offizielle Verordnung, den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu begrenzen. Bei Verstößen sind Geldstrafen bis zu 2.180 Euro möglich. Grundlage ist das Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetz. Mit digitalen Wasserzählern wäre ein Nachweis von unbefugter Wasserentnahme punktgenau möglich, heißt es vom Gemeindebund. Die Smart-Wasserzähler sind aber bei weitem noch nicht in ausreichender Anzahl installiert.

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