Heuer macht der Nikolo auch im harten Lockdown froh

Heuer macht der Nikolo auch im harten Lockdown froh
Im Vorjahr waren Nikolaus-Besuche zur Gänze untersagt, diesmal sind sie erlaubt. Doch gilt das auch in Kindergärten?

In knapp einer Woche wird’s was geben, denn der Nikolaus bringt allen (braven Kindern) was: Tatsächlich ist im vierten österreichweiten harten Lockdown die traditionelle Nikolo-Visite samt Jutesack, Bibel und Geschenken erlaubt. Vor einem Jahr, in Lockdown Nummer zwei, war der Nikolausbesuch rund um den 6. Dezember noch verboten: Als gütiger Bischof verkleidet Kinder zu beschenken zählte zu jenen Veranstaltungen, die untersagt waren.

Weshalb darf der Nikolaus trotz Ausgangsbeschränkungen für alle von Haus zu Haus gehen?

Als Nikolo Hausbesuche zu machen ist laut Sozialministerium ein „beruflicher Zweck“ der Darsteller, auch wenn sie dies ehrenamtlich im Auftrag eines Vereines machen. Somit fällt der Ausgang des Nikolos unter die gestatteten Gründe, das eigene Wohnumfeld zu verlassen, wie das etwa auch für den Weg zur Arbeit gilt.

Welche Corona-Regeln muss ein Nikolausdarsteller heuer einhalten?

Kinder zu erfreuen folgt den Regeln am Arbeitsplatz, es greifen eben jene Vorschriften, die für alle Arbeitnehmer (wie auch Dienstgeber) gelten: Die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) ist einzuhalten. Überprüft wird das nicht von den Familien, die den Nikolaus gebucht haben, sondern von jenen Vereinen oder Initiativen, für die er unterwegs ist. Zusätzlich gilt FFP2-Pflicht; die Maske kann aber fallen, wenn ein 2-G-Nachweis vorliegt (geimpft oder genesen).

Was gilt für die besuchten Familien?

Sie müssen laut Sozialministerium weder eines der „G“ nachweisen noch während des Besuchs Masken tragen. Aber: Es dürfen nur jene Personen anwesend sein, die auch tatsächlich an dem Wohnort gemeldet sind, also nur die Mitglieder eines einzigen Haushaltes. Gäste zu empfangen wäre ein Verstoß gegen die Ausgangsregeln, hält das Sozialministerium fest.

Dürfen auch Kindergärten Nikolofeiern veranstalten?

Darauf gibt die aktuelle Covid-Maßnahmenverordnung keine konkrete Antwort. Ein Sprecher des Sozialministeriums verweist auf die Länder, die für Regeln in Kindergärten zuständig seien. Aber: „Empfohlen wird ein Besuch im Kindergarten von uns nicht.“ Salzburg hat sich aufgrund der schlechteren Corona-Situation im Bundesland dagegen entschieden: Laut Auskunft der Erzdiözese Salzburg sind „Besuche in Schulen und Kindergärten nicht möglich“, heißt es in einer Mitteilung. Salzburg verschärft zudem die Vorschriften: Es gilt 2,5-G (geimpft, genesen oder PCR-getestet) statt 3-G für Darsteller, darüber hinaus dürfen Besuche nur im Freien stattfinden.

Historische Figur
Nikolaus wurde  als 19-Jähriger von seinem Onkel zum Priester geweiht,
er  war Abt des Klosters Sion  nahe Myra und Bischof  (heute Demre, Türkei). Er starb am
6. Dezember 346 und wurde 1222 heiliggesprochen

Die Legende
Um ihn ranken sich viele Legenden. So soll er „heiratswilligen Jungfrauen“ nachts Goldklumpen für deren Mitgift  beschert haben

Der Gabenbringer
Der Nikolaus als Überbringer kleiner Geschenke  an brave Kinder wurde ab dem Mittelalter populär

Was ist mit dem Krampus?

Auch wenn er bei traditionellen Nikolobesuchen längst keine Rolle mehr spielt der Brauch kam erstmals im 17. Jahrhundert auf, als böse Teufels- oder Tiergestalten den guten Gabenbringer begleiteten: Der Krampus dürfte mit in die Wohnung, ebenfalls mit 3-G-Nachweis. Immerhin würde sich bei ihm die Frage der Maske nicht stellen. Auch eine Engelsdarstellerin wäre erlaubt, aber das war es dann auch schon: Maximal drei Besucher inklusive Nikolaus dürfen es laut Sozialministerium sein.

Welche Regeln gelten überhaupt in den Kirchen?

Grundsätzlich sind die anerkannten Religionsgemeinschaften von den staatlichen Corona-Vorschriften ausgenommen, doch bisher schlossen sie sich stets den Vorgaben an. Anders als in früheren Lockdowns bleiben die Gottesdienste diesmal öffentlich zugänglich, laut Vorgaben der Bischofskonferenz ohne 3-G- oder gar 2-G-Nachweis. Allerdings gilt während der Messe Maskenpflicht (FFP2 für alle ab 14 Jahre, für Kinder ab sechs Jahren oder Schwangere reicht Mund-Nasen-Schutz). Zu haushaltsfremden Personen muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Es darf kein offenes Weihwasser in den dafür bestimmten Becken an den Eingängen geben, der Friedensgruß per Handschlag entfällt.

Was gilt für Pfarrer oder Ministranten?

Ihre Aufgaben wiederum fallen unter den Bereich berufliche Zwecke, somit gilt für sie 3-G-Pflicht. Das betrifft auch sämtliche Personen, die liturgische Dienste übernehmen.

Darf gesungen werden?

Die Begleitung eines Gottesdienstes durch einen größeren Chor fällt während des Lockdowns aus, allerdings dürfen bis zu vier Sänger mit mindestens zwei Meter Abstand singen. Sie benötigen aber einen 2-G-Nachweis. Die Messbesucher dürfen mitsingen, aber bekanntlich gilt Maskenpflicht. Zudem empfiehlt die Bischofskonferenz, „gemeinsames Singen und Sprechen in Hinblick auf Dauer und Umfang stark zu reduzieren“.

Dürfen Trauungen oder Taufen stattfinden?

Das ist möglich, aber: Die Diözesen empfehlen, sie wenn möglich zu verschieben. Trauungen und Taufen folgen grundsätzlich den Regeln der Gottesdienste, Covid-19-Präventionskonzepte sind aber nötig, ebenso die Erfassung der Gästedaten. Achtung: Feiern danach unterliegen den staatlichen Regeln und diese lassen derzeit keine Veranstaltungen zu.

Wie sieht es mit Begräbnissen aus?

Sie sind erlaubt, mit Maskenpflicht und Abstandsregeln sowie 3-G-Regel für jene, die liturgischen Dienste übernehmen. Anders als im Vorjahr gibt es diesmal keine Beschränkung, was die Anzahl der Trauergäste betrifft.

Ist schon absehbar, ob es heuer Christmetten gibt?Nach derzeitigem Wissensstand finden sie statt. Es gelten die Regeln der Gottesdienste.

Kommentare