Darf ich während des Lockdowns einen Tagesausflug ins Ausland machen?
Schon wieder Lockdown. Schon wieder nur für die bekannten Ausnahmen vor die Tür gehen dürfen. Aber auch wenn sich alles wie ein großes Déjà-vu anfühlt: Kein Lockdown ist wie der andere. Denn in Details unterscheidet sich die inzwischen bundesweit vierte Auflage von den Vorgängern.
Wie berichtet, sind Reisen ins Ausland dieses Mal von vornherein gestattet. Sie würden der "psychischen und physischen Erholung im Freien" dienen, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Da das Ziel des Herunterfahrens des Landes im Grunde ja die Beschränkung von Kontakten ist, um damit die Infektionszahlen zu drücken, lässt sich das auch argumentieren.
Tagesausflüge ins Ausland sind erlaubt
Diese Auslegung, was Urlaubsreisen betrifft, öffnet aber wiederum Gastro- und Einkaufstouren jenseits der österreichischen Grenze Tür und Tor, wie auch Verfassungsjurist Peter Bußjäger bestätigt: "Meines Erachtens ist das möglich."
Denn wenn Urlaubsreisen unter dem Aspekt "psychischen und physischen Erholung im Freien" das Verlassen das Wohnbereichs gestattet sind, gilt das auch für Tagesausflüge ins Ausland.
Das Verlassen der Wohnung "zum Zweck eines nicht erlaubten Zwecks", sei zwar nicht gestattet, sagt Bußjäger. "Wenn aber eine Vorarlbergerin ihre Wohnung verlässt, um in der Schweiz spazieren zu gehen und dann auf die Idee kommt, einen Friseur zu besuchen, ist das wohl möglich."
Dass das von vornherein der Grund für die Fahrt über die Grenze war, "ist letztlich nicht beweisbar und auch nicht kontrollierbar", sagt der Verfassungsjurist.
2,5-G-Regel bei Rückkehr nach Österreich
Wie bei einer Urlaubsreise gilt auch für einen Tagesausflug ins Nachbarland, dass die jeweiligen Einreisebestimmungen des anderen Landes bzw. die dort geltenden Corona-Regeln den Rahmen für das Mögliche abstecken. Bei der Rückkehr nach Österreich gilt freilich wieder die am Montag in Kraft getretene 2,5-G-Regel.
Wer nach Österreich einreist, muss also geimpft, genesen oder PCR-getestet sein.
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