Helfer fordern Strafe für Handy-Gaffer

Die Anzahl der "Smartphone-Gaffer" wächst
Grazer Feuerwehr prescht vor und will gesetzliche Handhabe, Innenministerium prüft.

Dem Grazer Feuerwehrmann Dieter Pilat reicht es. "Dieser Voyeurismus ist schockierend und pietätlos", sagt der Oberbrandrat und meint damit einen Vorfall am Wochenende, den er als Einsatzleiter begleitete: Mehrere Dutzend Menschen seien mit gezückten Smartphones nahe einer Unfallstelle in Graz gestanden, hätten das Wrack gefilmt und geknipst während Helfer versuchten, drei Menschen zu retten.

Pilat fordert deshalb gesetzliche Handhabe gegen die gemeinhin als "Smartphone-Gaffer" bezeichneten Schaulustigen: "Wenn eine Geldstrafe verhängt werden würde, spricht sich das herum."

Der Ärger von Einsatzkräften über diese Art von Beobachtern wächst zusehends. Zumal es nicht nur beim Zuschauen bleibt. Denn erstellte Videos und Fotos werden in sozialen Medien verbreitet. Feuerwehren in Niederösterreich etwa reagierten mit mobilen Sichtschutzwänden auf die Smartphone-Voyeure; die Berufsrettung Wien bittet unter #habAnstandhaltAbstand um Respekt.

Pilat ist der erste Feuerwehrvertreter, der jedoch einen Schritt weiter geht: "Natürlich kann die Polizei Leute wegweisen, wenn sie uns bei der Arbeit behindern oder sich selbst in den Gefahrenbereich begeben", schildert der Grazer. "Aber derjenige geht dann einfach zehn Meter weg, holt sein Handy heraus und filmt." Ähnlich dem "Gaffer-Paragrafen" in Deutschland wünscht sich der Grazer eine Möglichkeit für die Exekutive, Geldstrafen zu verhängen. 20 bis 1000 Euro kostet Gaffen, eingestuft wird dies als Ordnungswidrigkeit.

Die österreichische Polizei hat diese Möglichkeit derzeit nicht. Doch auch im Innenministerium ist man angesichts der zunehmenden Beschwerden von Einsätzkräften alarmiert. "Es gibt das Bestreben seitens des Ministeriums, rechtliche Maßnahmen zu setzen, wenn es sein muss", betont Sprecher Alexander Marakovits. Wie diese Lösung aussehen soll, werde erst geprüft. Natürlich orientiere man sich dabei "an Regelungen in anderen Ländern".

Zivilklage möglich

Eine rechtliche Handhabe gibt es allerdings schon jetzt – wenn auch über einen Umweg. Wer gegen seinen Wunsch fotografiert wird und sein Bild auf irgendeiner Plattform veröffentlicht entdeckt, kann dagegen zivilrechtlich klagen. "Man macht sich strafbar, wenn man das Bild eines Unfalls veröffentlicht und Menschen darauf erkennbar sind", warnt August Bäck, Sprecher des Roten Kreuzes Steiermark. Er appelliert aber auch an das Gewissen jener, die einen Einsatz von Helfern festhalten. "Es hat immer Schaulustige gegeben, früher auch. Aber was zunimmt, ist die fotografierende Masse. Und das ist unmoralisch." Denn hinter jeden Unfall steckten Schicksale: "Opfer zu fotografieren, ist einfach verwerflich."

Veränderte Lage

Auch Wolfgang Voelckel, dem Präsidenten der österreichischen Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin, bereitet die derzeitige Situation durchaus Sorgen. "Neugierige hat es immer gegeben. Aber die Situation hat sich verändert, seit jeder ein Handy mit Fotofunktion bei sich hat", bedauert der Mediziner. Er habe außerdem den Eindruck, dass eine Tendenz zu mehr Gewalt aus dem anglo-amerikanischen Raum nach Europa schwappe: Dort müssten Rettungsleute teilweise schon mit Schutzwesten Dienst tun. So weit ist es in Österreich zum Glück nicht, doch auch die Helfer beugen vor: "Wir haben kürzlich mit der Salzburger Polizei Selbstschutz und Selbstverteidigung üben dürfen."

Der Notfallmediziner bemerkt aber auch eine weitere Veränderung: " Natürlich gibt es gerade am Land auch hilfreiche Menschen, die bei einer Bergung mit anpacken. Aber die Meldungen zeigen, dass der Respekt vor Autorität, auch der Polizei, generell abnimmt."

Für Einsatzkräfte hieße das, zu lernen, mit "mehr Aufmerksamkeit auf die Umgebung in eine Situation hineinzugehen und Deeskalation zu üben".

"Wir sehen es ähnlich wie die meisten Blaulichtorganisationen bisher und setzen auf bewusstseinsbildende Maßnahmen", meint Stefan Mann, Chefjurist des ARBÖ, zur Gaffer-Problematik. Er sieht hier auch eine Verantwortung von Medien, die aus seiner Sicht keinesfalls Fotos oder Videos übernehmen und verbreiten dürften, die Gaffer von Unfallsituationen aufgenommen haben.

Regelung

"Rechtlich ist das störende Herumstehen bei einer Einsatzsituation auch nicht eindeutig geregelt – im Gegensatz zum Behindern von Einsatzfahrzeugen mit dem Auto etwa in der Rettungsgasse", gibt er zu bedenken. Außerdem seien die Kapazitäten der Polizei meist nicht groß genug, um neben dem Absichern einer Unfallstelle auch noch Schaulustige des Ortes zu verweisen.

"Ich halte Initiativen wie Werbefilme, die den Menschen die Rücksichtslosigkeit eines bestimmten Verhaltens vor Augen führen, für einen wirklich sinnvollen Weg", betont Mann.

Grundsätzlich ist auch sein Kollege beim ÖAMTC, Verkehrsjurist Nikolaus Authried, der Meinung, dass Meinungsbildung der sinnvollste Weg sei. "Das Schauen selbst ist ja nicht störend, kann sogar einen Hilfseinsatz erst auslösen", findet er.

"Es gibt allerdings in jüngster Zeit immer wieder und gehäuft Meldungen über solche Vorfälle. Wenn die bisherigen Möglichkeiten nichts nützen, ist der Gesetzgeber meiner Meinung nach natürlich gefordert, auch über andere Maßnahmen nachzudenken", findet Authried.

Schwierig

Mit den Gaffern sei es eine ähnliche Problematik wie bei starken Laserpointern. "Der Gesetzgeber hat hier bereits reagiert und ein Verbot geschaffen. Doch das ist in der Praxis nur sehr schwer vollziehbar, weil die Täter – die gibt es immer noch – sich hinter ihrer Anonymität verschanzen."

Wie man das im Fall des Falles auf Schaulustige umlege, werde nicht einfach sein. "Wer soll in der Einsatzhektik durchgreifen, Personalien feststellen und Anzeigen schreiben?" fragt sich Authried.

Kommentare