Heinz Schaden vor dem OGH: "Ich bin entsetzt, das tut weh"

OGH-PROZESS ZUR BERUFUNG VON HEINZ SCHADEN
Am Mittwoch verkündet der Oberste Gerichtshof das Urteil für den Salzburger Ex-Bürgermeister.

Vor der letzten Instanz wurde es biblisch. „Man kann nicht zwei Herren dienen, steht schon in der Bibel. Wer seinem Herrn treu dient, erfüllt damit seine Pflichten“, sagte Anwältin Bettina Knötzl am Dienstag vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) bei der Berufungsverhandlung im Swap-Prozess um den Salzburger Ex-Bürgermeister Heinz Schaden.

Knötzl, Anwältin von Schaden, und die Anwälte der fünf anderen Angeklagten, die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingebracht hatten, ließen in der öffentlichen Verhandlung im Wiener Justizpalast kein gutes Haar am Urteil des Landesgerichts Salzburg vom Juli 2017. Am Dienstag hielten die Anwälte ihre Plädoyers, am Mittwoch wird das Urteil gesprochen.

Justizpalast

Der Oberste Gerichtshof verkündet am Mittwoch sein Urteil im Salzburger Swap-Prozess.

"Der hätt' mir nichts geschenkt"

„Das Ersturteil leidet an ganz schweren Mängeln“, sagte Knötzl vor dem OGH. „Der Bürgermeister hat nichts verzockt, er hat das Zocken gestoppt. Alle Beteiligten wollten das Risiko begrenzen, um Schaden vom Steuerzahler abzuwenden“, erklärte sie. Darauf legte auch Schaden in seiner Stellungnahme wert. Für seine Ausführung stand der Ex-Bürgermeister auf, zog sich sein Sakko an und sagte: „Das gebietet der Respekt vor dem Gericht.“ Er lobte die Atmosphäre vor dem Berufungsgericht „als objektiv“.

Schaden meinte in Richtung des Vertreters der Generalprokuratur, der die Republik vertritt: „Ich bin entsetzt, dass sie eine Behauptung eines Zeugen, der nachweislich in einem schweren Konflikt mit mir war, als allerletztes Argument bringen. Das tut weh.“ Der Zeuge hat laut dem Ersturteil den Satz gehört, die faulen Papiere müsse man verstecken.

„In diesem kleinen Satz ist für einen Strafrechtler viel drinnen. Man hat gewusst, dass es faule Papiere sind, und es geht ums Verstecken“, sagte der Vertreter der Generalprokuratur. Das wäre der Inhalt der Vereinbarung zwischen Schaden und Ex-Landeshauptmannstellvertreter Othmar Raus gewesen. Eine solche habe es nie gegeben, beteuerten die beiden Ex-SPÖ-Politiker neuerlich. „Der hätt’ mir nie etwas geschenkt“, meinte Schaden über Raus.

Klage als Alternative

Die Alternative zur Übergabe der Geschäfte an das Land wäre gewesen, das Geschäft aufzulösen – also den Schaden für die Stadt zu realisieren oder die Banken mit ungewissem Ausgang zu klagen. Schaden habe mit der Übertragung der Geschäfte ans Land zum Nutzen der Stadt gehandelt, erklärte Knötzl.

Ein wichtiger Ansatzpunkt der Verteidiger war, dass das Gericht die Ausführung eines Wirtschaftssachverständigen im Verfahren zunächst verwarf, sich dann in der Urteilsbegründung aber darauf berief. Der Sachverständige habe vor Gericht einen „Katastrophenauftritt“ hingelegt. Das Erstgericht habe sich mit der Einschätzung der Bewertungen der Swaps zu viel zugetraut.

Wofür Bürgermeister haften

Als Organe der Gemeinde, in der sie gewählt werden, haften Bürgermeister sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich. Im Strafrecht kommt zur generellen Verantwortung noch ihre Eigenschaft als Amtsträger dazu. Bürgermeister haften allerdings auch zivilrechtlich mit ihrem Vermögen für Ansprüche gegen die Gemeinde aus allfälligem Fehlverhalten.

Ein  „Swap“ ist nichts anderes als ein Tauschgeschäft. Was die Vertragsparteien mit solchen Finanzinstrumenten tauschen, ist unterschiedlich; am häufigsten sind Währungs- und Zinsswaps. Durch den Swap werden von den Vertragspartnern Zahlungsströme abhängig von einem bestimmten Richtwert abgetauscht – im einfachsten Fall kann dadurch ein Fixzins in eine variable Verzinsung umgewandelt werden, oder umgekehrt. Je nachdem, wie sich die Kurse oder Zinssätze entwickeln, profitiert die eine oder andere Seite von dem Geschäft.

Das Risiko ist, dass keiner in die Zukunft sehen kann. Welche Verluste entstehen, wenn vermeintlich sichere Geschäfte schief laufen, mussten österreichische Fremdwährungskreditnehmer schmerzhaft erfahren. Wer einen  Frankenkredit aufgenommen hatte, der spekulierte darauf, dass die Schweizer Zinsen günstiger bleiben und der Franken  zum Euro eher abwerten würde. Das war  viele Jahre der Fall, wurde aber durch die Krise völlig umgedreht. Was u.a. den verlustreichen Swaps der Stadt Linz mit der Bawag zum Verhängnis wurde.

Sechs Zinsswaps

Nicht jeder Swap ist gleich riskant: Der Tausch kann helfen, Währungs- oder Zinsrisiken abzufedern. Solche Verträge können aber  auch hochspekulativ eingesetzt werden, wobei das Verlustrisiko in Sonderfällen unbegrenzt werden und die Zahlungsverpflichtung weit über die Vertragssumme hinausgehen kann.  Ein Weiterverkauf oder vorzeitiger Ausstieg ist  meistens sehr teuer.

Bei der Stadt Salzburg waren es sechs Zinsswaps (mit UBS, Bank Austria, Barclay’s und drei mit der Salzburger Landeshypo), die auf das Land übertragen wurden, ohne das Verlustrisiko abzugelten.

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