Schaden rechnet im KURIER-Gespräch vor: Derzeit erhält er 52 Prozent seines Einkommens, das er 1997 – da wurden die großzügigen Politikerpensionen abgeschafft – als Vizebürgermeister bezogen hat (Bürgermeister wurde er erst 1999). Das sind monatlich 3.500 Euro. Im April wurde Schaden 65 Jahre alt und erhält seither zusätzlich 1.200 Euro an regulärer ASVG-Pension. Ergibt insgesamt 4700 Euro.
Nun führt eine Verurteilung mit mehr als einem Jahr Haftstrafe bei Beamten zum so genannten Amtsverlust. „Und das bedeutet, dass mir die Bezüge gestrichen werden“, sagt Schaden.
Es bliebe ihm theoretisch noch die ASVG-Pension, doch der Ex-Bürgermeister rechnet damit, dass sich der Staat wegen der Prozesskosten regressieren wird. „Also wird die Pension dadurch aufgesaugt.“
Die Stadt Salzburg hat zudem angekündigt, dass sie jene 1,3 Millionen Euro, die sie für die Verteidigung von Schaden und zwei weiterer angeklagter Mitarbeiter ausgelegt hat, zurückfordern will.
Unterm Strich könnte dem ehemaligen Stadtoberhaupt also nicht mehr bleiben als die derzeitige Höhe der Mindestsicherung. Diese liegt in Salzburg bei 885 Euro (für Alleinstehende).
„Ich jammere nicht“, betont Schaden. „Aber das wäre schon bitter für mich, da ich 25 Jahre lang für die Stadt gearbeitet habe.“ Bitter auch deshalb, weil sich der SPÖ-Mann auf die Fahnen heftet, die Stadt aus den roten Zahlen geholt zu haben – und jetzt selbst reinruscht. Salzburg-Stadt sei unter seiner Ägide schuldenfrei geworden, erwirtschafte zuletzt jährlich sogar ein Plus, erzählt er stolz.
Für die OGH-Verhandlung spielt das freilich keine Rolle. Da hofft seine Anwältin Bettina Knötzl weiterhin darauf, dass die aus ihrer Sicht „massiven Verfahrensfehler“ zur Aufhebung des Urteils führen.
Ihr Mandant Schaden und sechs weitere Angeklagte wurden 2017 am Landesgericht Salzburg in der Swap-Causa schuldig gesprochen. Alle bis auf Monika Rathgeber – der zentralen Figur im 2012 aufgeflogenen Finanzskandal – gingen in Berufung.
Dem damaligen Bürgermeister Schaden wird vorgeworfen, 2007 mit Finanzlandesrat Othmar Raus den Deal gemacht zu haben, sechs Swaps (Zinstauschgeschäfte) ins Portfolio des Landes zu übertragen. Am Tag der Übertragung waren die Swaps negativ bewertet, dem Land soll dadurch ein Schaden von 4,9 Millionen Euro entstanden sein.
Im Prozess gab es Zweifel an einem Finanzgutachten, der Sachverständige wurde schließlich abberufen. Das ist einer der möglichen Verfahrensfehler, bei denen Anwältin Knötzl einhaken will, um das Urteil gegen ihren Mandanten zu kippen.
Die Vorzeichen sind schlecht: Die Generalprokuratur, oberster Staatsanwalt der Republik, empfahl dem OGH, das Urteil zu bestätigen. Nur selten wich der OGH von deren Empfehlungen ab.
Der Richtersenat will am 1. Oktober die Plädoyers der Anwälte hören und am Tag darauf die Urteile verkünden.
Kommentare