Im besten Fall kostet das verhängnisvolle Posting 500 Euro, im schlimmsten Fall 4.400 Euro und noch mehr. Bereits mehr als 200 Verfahren wegen übler Nachrede hat Kanzler-Ehefrau Katharina Nehammer gegen jene Facebook-Nutzer eingeleitet, die ein inkriminierendes Posting über sie geteilt hatten.
Im Zusammenhang mit dem Maskenskandal bei der Hygiene-Austria hatte ein User fälschlicherweise gepostet, Katharina Nehammer hätte etwas damit zu tun. Der Eintrag wurde 1.000-fach geteilt und die Kanzlergattin wehrte sich mit ihrem Rechtsanwalt, dem Verfassungsrichter Michael Rami, mit einer Klagsflut. Seit einem Jahr laufen mittlerweile die Prozesse, ein Ende ist nicht in Sicht.
Ein besonderer Fall wurde am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt verhandelt. Ein 30-jähriger Servicetechniker hatte den Inhalt nicht nur geteilt, er trat später auch als Studiogast bei einem TV-Sender auf, um sich gegen die Klage öffentlich zu wehren. Weil er „uneinsichtig“ war und in der Sendung auch noch ausgeteilt haben soll, schlugen Rami und Nehammer alle Türen für einen außergerichtlichen Vergleich zu. „Da gibt es keinen Spielraum“, hieß es bei der Verhandlung.
Der Richter hielt sich an die Judikatur des Oberlandesgericht Wien (OLG) und verurteilte den 30-Jährigen wegen übler Nachrede zu 3.000 Euro Geldstrafe. Sein Rechtsvertreter Amir Ahmed meldete Berufung an.
So wie dem Angeklagten ist es bereits zig Betroffenen ergangen. „Etwa die Hälfte von den 200 Verfahren wurden bereits verglichen. Es ist nach wie vor so, dass sozial schwache Personen möglichst milde behandelt werden, Schuldeinsicht natürlich vorausgesetzt“, erklärt Rami.
Dem widerspricht Amir Ahmed. Er und sein Kollege Michael Dohr würden unter anderem die Bezieherin einer kleinen Witwenpension vertreten, die ebenfalls für das Posting belangt wurde und 1.000 Euro bezahlen sollte.
Rami bemängelt im Gegenzug von Anfang an die Täter-Opfer-Umkehr in der Angelegenheit. „Frau Nehammer ist Opfer von Hass im Netz geworden, nämlich durch die Veröffentlichung grob falscher Behauptungen“.
Da es in dem Fall bereits um Strafen und Vergleichssummen in sechsstelliger Höhe geht, hagelte es auch jede Menge Kritik von politischen Gegnern der ÖVP. Katharina Nehammer kündigte daraufhin an, Gelder aus den Verfahren für wohltätige Zwecke spenden zu wollen. Bekannt ist beispielsweise eine 15.000-Euro-Spende an Nachbar in Not im Zuge der Ukraine-Hilfe.
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