Nehammer-Klagen nach Facebook-Posting: Ausnahmen für Bedürftige

CORONA: HYGIENE AUSTRIA / FFP2-MASKE
Katharina Nehammer und ihr Anwalt zeigen sich bei Menschen mit schwachem Einkommen konsensbereit.

Die Klagsdrohungen von Katharina Nehammer nach Hass-Postings im Internet ziehen weite Kreise. Nach einem inkriminierenden Facebook-Posting gegen die Frau des Innenministers, welches mehr als 1.000 Mal geteilt wurde, wehrt diese sich über ihren Anwalt Michael Rami. Obwohl sie in dieser Sache das Opfer ist, lenkt Katharina Nehammer nun ein und zeigt sich in der Sache kulant.

Wie ihr Anwalt Michael Rami im Gespräch mit dem KURIER bestätigt, werde man bei Menschen mit schwachen Einkommen oder erschwerten Lebensumständen von einer Eintreibung der knapp 4.400 Euro absehen. „Bei jemandem, der es sich nicht leisten kann, verzichtet Frau Nehammer selbstverständlich auf die Forderung. Entsprechende Schreiben sind schon hinaus gegangen. Wobei die Umstände natürlich überprüft wurden“, erklärt Rami.

Nehammer-Klagen nach Facebook-Posting: Ausnahmen für Bedürftige

Verfassungsrichter und Anwalt Katharina Nehammers: Michael Rami

Erste Klagen

Gegen alle anderen werde man mit voller Härte bis zur Klage vorgehen. „Frau Nehammer ist das Opfer in dieser Sache und niemand anderer“. Im Fall eines offensichtlichen Impfgegners und Mediziners, der das Posting ebenfalls geteilt hat, hat er schon Klage eingebracht.

FPÖ und SPÖ wettern gegen dieses Vorgehen, weil Nehammer von jedem Facebook-User, der das Posting geteilt hat, 3.500 Euro Entschädigung verlangt. Hinzu kommen 942,84 Euro Anwaltskosten für Rami. Für den Fall, dass das Geld nicht bezahlt wird, droht Nehammer mit Klage und damit weit höheren Kosten bzw. Strafe. Dem Vernehmen nach wurden mehr als 300 entsprechende Briefe verschickt.

Dass die brisante Angelegenheit seltsame Blüten treibt, zeigt der Fall eines Kleinkindes. Ein zweieinhalbjähriger Bub aus dem Raum Eisenstadt wurde per Anwaltsbrief zur Kasse gebeten. Dessen Mutter staunte nicht schlecht, als sie das bitterböse Schreiben mit der prägnanten Zahlungsaufforderung in der Post hatte. „Zuerst dachte ich, dass es sich um ein falsches Schreiben handelt. Aber dann bin ich auf den Artikel im KURIER aufmerksam geworden und darauf, dass sehr viele diese Klagsdrohung bekommen haben“, berichtet die Frau.

Post an Zweijährigen

Sie schrieb darauf hin Nehammer und der Anwaltskanzlei und machte auf den Fehler aufmerksam. Wie Rami dem KURIER erklärte, sei er über die eigenen Angaben der Facebook-User, das Melderegister sowie das Telefonbuch an die Adressen der Poster gekommen.

Warum ihr zweieinhalbjähriger Sohn darunter ist, kann sich die Mutter beim besten Willen nicht erklären. Für Rami handelt es sich vermutlich um einen „bedauerlichen Irrtum“, den man korrigieren wird. Eine Entschuldigung soll folgen. Ein Umstand, auf den auch SPÖ-Bundesrat Günter Kovacs gedrängt hatte. Er stellt sich hinter die Familie und sieht den Bogen überspannt.

Bekämpft werden Nehammers Forderungen vom Wiener Neustädter Rechtsanwalt Michael Dohr. Er vertritt bereits mehr als 20 Klienten. Er sieht durch das Posting weder den Tatbestand der üblen Nachrede noch der Ehrenbeleidigung erfüllt. Er rät dringend davon ab, auf die Zahlungsaufforderung einzugehen. Rami sieht das diametral anders.

Posting eines Kärntners

Zur Vorgeschichte: Katharina Nehammer hatte einen Kärntner geklagt, der in einem Facebook-Posting behauptet hatte, sie arbeite beim Maskenhersteller Hygiene Austria. Der 61-jährige Kärntner hatte zudem suggeriert, dass sie dort viel Geld verdiene. Beides stimmt nicht. Der Mann muss nach einem Vergleich 3.500 Euro Entschädigung und die Prozesskosten bezahlen. All jene, die das Posting geteilt haben, sollen nun ebenfalls zahlen.

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