Hannes Arch: Mit 100 km/h in den Tod geflogen
"Für mich gelten keine Regeln", sagte der Steirer Hannes Arch nur rund zwei Wochen vor seinem Tod in einer Expertenrunde. Und der ehemalige Leiter der Unfalluntersuchungsstelle in Wien erklärte, dass "meine Tochter niemals mit Hannes Arch hätte mitfliegen dürfen".
Nun hat die Untersuchungsstelle des Verkehrsministeriums pünktlich den Zwischenbericht zum Absturz des 48-jährigen weltbekannten Kunstfliegers fertiggestellt. Und durch das Dokument, das dem KURIER vorliegt, wird nun erstmals offensichtlich: Arch hat bei seinem Todesflug gegen internationale Luftfahrtregeln verstoßen. Und zwar gleich gegen mehrere.
Falscher Flugplan
Am 8. September 2016 war Arch um 14.52 Uhr bei der Eberfelder Hütte gelandet. Er brachte laut dem Bericht dem Hüttenwart frische Lebensmittel (offenbar einen Sack Erdäpfel) mit. Drei solcher Versorgungsflüge pro Saison hätte er durchführen dürfen. Ob er diese Zahl überschritten hat, lässt sich nicht mehr feststellen. Denn zumindest bei seinem Todesflug gab Arch einen falschen Flugplan ab. So hätte er eigentlich nur bis zum Heliport in Sankt Johann im Pongau fliegen dürfen.
Dem 62-jährigen Hüttenwart Reinhard B., den er spontan mitnahm, erzählte er, dass er rund 1000 Meter aufsteigen würde und dann direkt nach Salzburg fliegen wolle. Arch gab die Daten in sein Navi ein und auf dem Display stand "kein Signal". Seinem Passagier, den das beunruhigte, sagte Arch, dass dies nichts ausmache.
An Bach orientiert?
Gegen 21.05 Uhr hob Arch mit seiner Robinson-Maschine ab. Die von den Unfallermittlern rekonstruierte Flugroute zeigt, dass Arch zunächst zielgenau den Talausgang anvisierte. Dabei flog er in der Dunkelheit nur mit einem Landescheinwerfer bis zu 100 km/h schnell. Dabei dürfte er fälschlicherweise nach rechts Richtung Osten abgebogen sein. Warum der Kunstflieger das tat, wird wohl für immer ein Rätsel bleiben, der Bericht geht darauf nicht näher ein. Möglicherweise hatte der 48-Jährige in der Dunkelheit die Orientierung verloren. Offenbar versuchte er, entlang des Gössnitzbachs zu fliegen. Bei der Unfallstelle fließt ein kleiner Wasserfall in den Bach, so ist es denkbar, dass Arch irrtümlich geglaubt hat, dass der Bach dort verläuft. Stattdessen flog er aber auf den Wasserfall zu.
Tod durch Genickbruch
Die Wrackteile des R66 verteilten sich auf einen Radius von rund 100 Metern, hält der Unfallbericht fest. Arch selbst starb an einem Genickbruch. Die Stelle war in so unwegsamen Gelände, dass die Bergrettung erst gegen 4.30 Uhr eintraf. Der Hüttenwart überlebte mit zwei Halswirbelbrüchen sowie einer Fraktur eines Lendenwirbels und mehrerer Rippen. Er konnte gegen 6.15 Uhr vom Rettungshubschrauber ins LKH Klagenfurt transportiert werden.
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