Strafe für Telefonieren am Steuer wird auf 100 Euro verdoppelt

Strafe für Telefonieren am Steuer wird auf 100 Euro verdoppelt
Verstöße gegen die Gurt- und Helmpflicht kosten künftig 50 statt bisher 35 Euro.

Die Bundesregierung hat im Ministerrat am Mittwoch eine umfangreiche Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) auf den Weg gebracht. Damit sollen unter anderem die Geldstrafen für Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer oder gegen die Gurt- und Helmpflicht angehoben werden.

Zahlreiche Neuregelungen wird es auch für Fahrschulen und die Fahrlehrerausbildung geben. Für die Bewilligung von Überstellungsfahrten ist laut der 41. Novelle künftig auch ein "Österreichbezug" erforderlich.

Länder dafür

Die 41. KFG-Novelle muss erst im Nationalrat beschlossen werden. Die Landesverkehrsreferentenkonferenz hat sich bereits im Jahr 2021 für eine Anhebung der gesetzlich festgesetzten Strafbeträge bei Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer bzw. Verstoß gegen die Gurt- oder Helmpflicht ausgesprochen.

Derzeit sind für Organmandate für das Handyverbot 50 Euro und für die Gurt- und Helmpflicht 35 Euro vorgesehen. Diese Beträge sind zu niedrig, "um noch abschreckende Wirkung zu entfalten", heißt es in der Folgeabschätzung. Daher werden die mit Organstrafverfügung einzuhebenden Beträge von 50 Euro auf 100 Euro (Handyverstoß) bzw. von 35 Euro auf 50 Euro (Gurt/Helm) angehoben.

Sollte es zu einer Anzeige an die Behörde kommen, so wird die von der Behörde zu verhängende Geldstrafe von 72 Euro auf 140 Euro (Handyverbot) bzw. von 72 Euro auf 100 Euro (Gurt/Helm) angehoben. Gelten soll das bereits ab 1. Mai.

Im Jahr 2022 wurden österreichweit laut Innenministerium 88.394 Übertretungen gegen die Gurtenpflicht festgestellt. 130.540 Lenkerinnen und Lenker wurden wegen Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt oder mittels Organstrafverfügung an Ort und Stelle geahndet.

Weitere Änderungen

Eine Schutzhelmpflicht bei All-Terrain-Vehicles (ATV) und Quads war bisher auf vierrädrige Kraftfahrzeuge abgestellt. Mittlerweile gibt es aber solche Fahrzeuge auch in sechsrädrigen Ausführungen. Die bisherige Verpflichtung hinsichtlich der Sturzhelmpflicht sowie die Regelung über die Kinderbeförderung soll auch für solche sechsrädrigen Fahrzeuge gelten.

Aufgrund von Missbrauchsfällen bei der Bewilligung von Überstellungsfahrten und der Verwendung von Überstellungskennzeichen wird künftig ein "Österreichbezug" als Kriterium geschaffen. Die 41. KFG-Novelle sieht auch vor, dass besonders geschulte Mitarbeiter der Asfinag künftig auch ohne Polizeimitwirkung Sondertransporte auf Autobahnen und Schnellstraßen kontrollieren dürfen.

Exaktere Regelungen gelten künftig für Fahrschulbesitzer und Fahrschulleiter, außerdem wird die Ausbildung des dortigen Lehrpersonals neu gestaltet und ein Fahrlehrerausweis im Scheckkartenformat eingeführt.

Die Novelle berücksichtigt auch Lieferengpässe in der Fahrzeugindustrie. Wer ein Auto abmeldet, hat die Möglichkeit, das Kennzeichen freizuhalten. Ein neues Fahrzeug muss dann binnen sechs Monaten auf den gleichen Zulassungsbesitzer angemeldet werden, dann können die alten Kennzeichen übernommen werden. Weil sich Fälle häufen, wo Neufahrzeuge nicht rechtzeitig geliefert werden und die sechsmonatige Frist für die Freihaltung des Kennzeichens abläuft, soll diese nun auf zwölf Monate verlängert werden.

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