Handy am Steuer muss richtig weh tun

Wer am Steuer sein Handy verwendet, soll künftig doppelt so viel Strafe zahlen wie bisher - so will es die türkis-grüne Bundesregierung. Was erst einmal vernünftig klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen jedoch lediglich als absolutes Minimum. Denn sich während der Fahrt mit dem Smartphone zu beschäftigen, ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Und die am Mittwoch im Ministerrat beschlossene Verdoppelung heißt, dass ab 1. Mai 100 statt 50 Euro fällig werden, wenn man von der Polizei beim Telefonieren, Nachrichten schreiben oder Navigieren erwischt wird.
Zum Vergleich: Wer mit einem Alkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,8 Promille angehalten wird, zahlt beim ersten Mal zwischen 300 und 3.700 Euro Verwaltungsstrafe. Zusätzlich setzt es eine Vormerkung im Führerscheinregister. Der Vergleich hinkt, meinen Sie? Mitnichten.
Wer mit dem Handy am Ohr telefoniert, reagiert um eine halbe Sekunde verzögert und damit so schlecht wie eine Alko-Lenkerin oder ein Alko-Lenker mit 0,8 Promille, argumentiert die Mobilitätsorganisation VCÖ. Läuft ein Kind 25 Meter vor einem 50 km/h fahrenden Pkw über die Straße, kann ein aufmerksamer Lenker sein Auto vor dem Kind zum Stillstand bringen. Ein Autofahrer, der eine halbe Sekunde verzögert reagiert, fährt das Kind mit einer Geschwindigkeit von rund 35 km/h nieder. Schwere Verletzungen oder sogar der Tod wären die Folge.
Steigende Zahlen
Wer nicht telefoniert, sondern auf dem Handy herumtippt, ist übrigens sogar bis zu zwei Sekunden im Blindflug unterwegs. In dieser Zeitspanne legt ein Pkw mit 30 km/h rund 17 Meter zurück, mit 50 km/h rund 28 Meter, mit 100 km/h rund 55 Meter und mit 130 km/h rund 72 Meter. Die möglichen Folgen kann man sich selbst ausrechnen. Kann diese eine WhatsApp-Nachricht wirklich so wichtig sein? Die Statistik sagt ja. An die 130.000 Handy-Lenker wurden im Jahr 2021 erwischt. Die Zahl steigt seit Jahren stetig und die Dunkelziffer liegt noch weit höher. Es ist Zeit, dieser enormen Gefährdung von Menschenleben entschlossener den Kampf anzusagen.
Natürlich braucht es auch Bewusstseinsbildung und entsprechenden Kontrolldruck. Es braucht aber eben bei Verstößen auch Konsequenzen, die weh tun. Eine Angleichung an die Strafen für Alkohol am Steuer könnte hier ein Richtwert sein - inklusive der Aufnahme des Vergehens in die Liste der Vormerkdelikte. Denn wer Gefahr läuft, wegen einer Nachricht seinen Führerschein zu verlieren, hält vielleicht eher an, um sie zu schreiben.

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