Handelsgericht: Ärztekammer gegen "Alles gurgelt"-Labor

CORONA: LABORERÖFFNUNG - "ALLES GURGELT"
Die Ärztekammer will vom Gericht geklärt wissen, ob das Labor Lifebrain diese Gurgeltests überhaupt anbieten darf.

Das Testen ist ein riesiges Geschäft. Und um die Gurgel-Aktion „Alles gurgelt“ in Wien tobt ein Rechtsstreit. Die Ärztekammer Wien klagt das Laborunternehmen Lifebrain wegen unlauteren Wettbewerbs. Heute, Donnerstag, findet am Handelsgericht Wien eine erste "vorbereitende Tagsatzung" dazu statt.

Dem Vernehmen nach will die Ärztekammer vom Gericht geklärt wissen, ob das Labor Lifebrain diese Gurgeltests überhaupt anbieten darf. Bei der „Alles gurgelt“-Aktion in Wien werden pro Tag bis zu 200.000 PCR-Tests ausgegeben, per Botendienst eingesammelt und ins Labor gebracht und ausgewertet. Sollte das Gericht gegen Lifebrain entscheiden, ist fraglich, ob die Gurgelaktion überhaupt weitergeführt werden kann. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der schärferen Tests in Wien pikant.

Wie der KURIER berichtete, ist das Labor Lifebrain kein medizinisches, sondern ein naturwissenschaftliches. Das ist seit einer Novelle im Vorjahr zwar erlaubt, allerdings sind laut Ärztekammer-Jurist Thomas Holzgruber Rechtslage, Qualitätssicherung und Hintergrund des Unternehmens unklar. Das will die Kammer nun nicht nur per Gericht überprüft haben, sondern hat auf Unterlassung dieser Labor-Dienste geklagt. Laut Ärztekammer fehlt Lifebrain die Berechtigung, um solche Labor-Dienstleistungen durchzuführen.

Das wird von Lifebrain dem Vernehmen nach aber bestritten. Lifebrain hat aber nicht nur in Wien ein Labor, sondern auch in Linz, Villach, Salzburg und Seiersberg.

Indes muss das Handelsgericht auch klären, ob die Ärztekammer überhaupt berechtigt ist, diesen Unterlassungsanspruch gegen den Laborbetreiber und einen etwaigen Verstoß gegen das Vergabegesetz geltend zu machen.

Anders als in Tirol basiert die Gurgel-Aktion in Wien auf einer Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Dort heißt es, Lifebrain sei für die Stadt Wien auf Basis der konkreten Bedarfslage Bestbieter gewesen. Holzgruber spricht indes von einem „Billigstbieter-Prinzip“. Sollte das Handelsgericht Lifebrain stoppen, dann könnten andere Laboratorien in Wien (vertreten von der Ärztekammer) einspringen – aber wohl zu einem höheren Preis.

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