Gutachter-Fehler kommt Frau teuer zu stehen

Gutachter-Fehler kommt Frau teuer zu stehen
2009 erlitt die Klosterneuburgerin Rosina Toth bei einem Unfall schwere Verletzungen. Ein Sachverständiger stempelte sie als „hysterisch“ ab. Haften muss er für seinen Fehler nicht.

Seit 2009 kämpft eine Klosterneuburgerin nach einem unverschuldeten Autounfall darum, Versehrtenrente zu erhalten. Jetzt hat es Rosina Toth schwarz auf weiß: Ein renommierter neurologischer Sachverständiger hat ein falsches Gutachten über den Gesundheitszustand der Frau erstellt. „Das Gutachten (...) ist nach dem Wissensstand im Zeitpunkt der Gutachtenserstattung als objektiv unrichtig zu beurteilen“, hält eine Richterin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen fest.

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