217.000 Euro
Die Fehleinschätzung des Mediziners kommt die Frau teuer zu stehen. 217.000 Euro an Versehrtenrente hat sie seither nicht bekommen, wie ihr Anwalt errechnet hat. Eigentlich sind Sachverständige bei derartigen Fehlern haftbar. Toth zog deshalb auch vor Gericht. Doch nun der nächste Rückschlag für die gesundheitlich schwer angeschlagene Frau: Die Forderungen wurden zu spät eingebracht, die Sache ist verjährt.
„Das Urteil hat mich getroffen wie ein Keulenschlag“, sagt Toth. „Ich war niedergeschlagen und sehr traurig und habe eine Woche starke Depressionen gehabt“, schildert sie dem KURIER.
Die heute 61-Jährige sitzt im Rollstuhl. Ihre Sehkraft hat stark nachgelassen. Bei dem Unfall am 3. März 2009, also vor rund 15 Jahren, hatte sie schwere Stammhirnverletzungen erlitten. Erkannt wurde das nicht. Und das, obwohl die ehemalige Judo-Jugendstaatsmeisterin epileptische Anfälle, schwallartiges Erbrechen und Schwindel quälten. Das ist sogar schriftlich von medizinischem Personal im Zuge einer Reha festgehalten worden.
AUVA-Sachverständige
Doch gleich zwei Sachverständige der AUVA bescheinigten der Frau, keine unfallkausalen Schäden davongetragen zu haben. Sie stempelten sie als hysterisch ab. Entsprechend wurde ihr beim Arbeitsgericht keine Versehrtenrente zugesprochen.
Erst ein deutscher Sachverständiger, den Toth später zurate zog, stellte eine 100-prozentige Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit bei der Frau fest und ging mit den Kollegen aus Österreich hart ins Gericht. Sprach von „Gutachter(n), die ihr Simulation unterstellt haben und dabei selber nicht die elementarsten Regeln einer sachgerechten Begutachtung gezeigt haben“. Später schloss sich auch ein Kärntner Berufskollege dieser Einschätzung an.
2020 entschloss sich die Frau deshalb dazu, die Sachverständigen auf Schadenersatz zu verklagen. Und auch im Zuge dieses Prozesses wies ein weiterer Berufskollege auf schwere Mängel im neurologischen Gutachten hin. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit betrage zumindest 30 Prozent. Doch die Klage kam zu spät, urteilte nun die Richterin.
Aufgeben will Rosina Toth trotzdem nicht. „Ich habe mich zum ersten Mal bei Gericht fair und respektvoll behandelt gefühlt.“ Und nun habe sie auch schriftlich von einem Gericht, dass bei ihrer Begutachtung gepfuscht worden ist.
Alles von vorne
Somit beginnt für die Frau der beschwerliche Weg von vorne: Sie hat eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim Arbeitsgericht beantragt, um Anspruch auf Versehrtenrente zu bekommen. Dort, wo alles begann.
Übrigens: Worte des Bedauerns gab es vom Gutachter, der Rosina Toth „theatralisches Gehabe“ attestierte und dessen Einschätzung nachweislich falsch war, keine. Er ist nach wie vor als gerichtlich beeideter Sachverständiger tätig.
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