Nach Unfall im Rollstuhl: Auf dem Papier pumperlgsund

Nach Unfall im Rollstuhl: Auf dem Papier pumperlgsund
Rosina Toth sitzt nach einem Unfall im Rollstuhl. Ein Gutachten wurde händisch "ausgebessert".

Geht es nach einem Gerichtsurteil, so müsste Rosina Toth pumperlgsund sein. Die 53-Jährige hatte einen Unfall. Aber, wie es ein Richter des Arbeits- und Sozialgerichtes im Urteil ausdrückte: "Es hatte sich um ein verhältnismäßig glimpfliches Unfallgeschehen gehandelt, welches sich in mehr oder weniger ähnlicher Form österreichweit wohl mehrfach täglich ereignet." Die Verletzungen würden längstens innerhalb von zwei bis drei Wochen ausheilen. Ein Sachverständiger bezeichnete das Verhalten der Frau als "massiv demonstrativ und zum Teil theatralisch".

Gefangen

Rosina Toth kränken derartige Aussagen. Als Jugendliche war sie Judo-Staatsmeisterin. Seit dem Unfall ist sie eine Gefangene in ihrem eigenen Haus in Klosterneuburg-Kierling. Will sie es verlassen, benötigt sie Hilfe. Denn mit ihrem Rollstuhl kann sie die kleine Stufe nicht allein bewältigen. Sie leidet an schwerem Schwindelgefühl und Epilepsie. Ihre Sehkraft lässt stetig nach. "Zeitweise hab’ ich mich 20-mal am Tag erbrochen", erzählt sie. "Zum Glück hab ich jetzt neue Medikamente bekommen. Es ist besser geworden."

Toth fuhr am 3. März 2009 mit ihrem Auto von der Arbeit nach Hause, als sie ein anderes Auto im Ortsgebiet von Königstetten "abschoss". Der Lenker war alkoholisiert und wurde zu einer Haft- und Geldstrafe verurteilt. Im Spital wurden bei der ehemaligen Versicherungsmitarbeiterin unter anderem Prellungen, eine Zerrung der Halswirbelsäule, eine Gehirnerschütterung und ein Milzriss festgestellt.

Monate später hatte sich der gesundheitliche Zustand noch immer nicht gebessert. Ein Augenarzt hatte erstmals den Verdacht: Stammhirnverletzung. Doch nachgegangen wurde dem nicht. Erst Jahre später fuhr Toth auf eigene Kosten in ein Institut nach Deutschland, dass derartige Schäden feststellen kann – und bekam dort die Bestätigung.

Spießrutenlauf

Nach Unfall im Rollstuhl: Auf dem Papier pumperlgsund
Als klar wurde, dass die Niederösterreicherin nicht mehr arbeiten kann, begann der juristische Spießrutenlauf. Die Pensionsversicherungsanstalt sah eine Arbeitsunfähigkeit. Auch das Bundessozialamt erkannte eine Behinderung von 60 Prozent an. Doch als es um die Versehrtenrente ging, spießte es sich. Die AUVA sah keine Minderung der Erwerbsfähigkeit und gewannt vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Und das, obwohl im Gerichtsakt etwas Bemerkenswertes zu finden ist (siehe Faksimile). Als Toth und ihr Bekannter Franz Fluch den Akt anforderten, entdeckten sie die Notiz: Ein Arzt sprach Frau Toth 70 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zu. Doch jemand strich das händisch durch, ersetzte 70 Prozent durch "Null". Darunter befindet sich der Stempel eines damaligen Chefarztes.

Franz Fluch, der selbst einen Verkehrsunfall hatte und gegen Versicherungen kämpfen musste, hat sich seit Jahren dem Thema verschrieben, hilft Betroffenen und hat auch ein Buch veröffentlicht.Was er nicht versteht: "Das Urteil steht und fällt mit dem Gutachten. Falsche Gutachten sind kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens." Dennoch: Frau Toth hat die Wiederaufnahme beantragt. Eine Entscheidung steht noch aus.

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