Grundverkauf in Salzburg: SPÖ schaltet Staatsanwaltschaft ein

REPORTAGE / LANDSCHAFT / PORTRAIT - LECHTAL UND GEMEINDE LECH AM ARLBERG - ZWEITWOHNSITZE UND TEUERSTE GRUNDPREISE
An die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht eine Sachverhaltsdarstellung.

Die Arbeit der Grundverkehrskommissionen im Salzburger Pinzgau und deren Kontrolle wird ein Fall für die Justiz: Der SPÖ-Landtagsklub bringt nach einem vernichtenden Prüfbericht des Landesrechnungshofes (LRH) eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein. Die Kommissionen sollen das Gebot der Rechtsstaatlichkeit „weitgehend missachtet“ haben.

Käufer waren keine Landwirte

Die Grundverkehrskommissionen prüfen - und genehmigen oder untersagen - den Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, um einen „Ausverkauf der Heimat“ zu verhindern und die bäuerliche Land- oder Forstwirtschaft zu sichern. Daher dürfen solche Liegenschaften grundsätzlich nur von Landwirten erworben werden, der Preis muss ortsüblich sein und die Bildung oder Vergrößerung von Großgrundbesitz oder ein Erwerb als reine Kapitalanlage sind nicht erlaubt. Will ein Nichtlandwirt kaufen, muss das Rechtsgeschäft kundgemacht werden, damit allenfalls doch noch ein Bauer zum ortsüblichen Preis kaufen kann.

Im Prüfungszeitraum 2013 bis 2020 haben die Pinzgauer Kommissionen über 1.478 Grundverkäufe entschieden. 409 dieser Flächen (28 Prozent) gingen an Nichtlandwirte, wobei 31 dieser Nichtlandwirte zwei- oder mehrmals einkauften: ein Käufer gleich sechsmal, zwei Erwerber je fünfmal, drei Käufer je viermal, acht dreimal und 17 zweimal.

"Es gibt viele Geschädigte"

„Es dürfte sich hier um strategische Investoren handeln, die entsprechende Unterstützung von der Grundverkehrskommission bekommen haben, sonst wäre es gar nicht möglich, dass sich teils deutsche oder schweizerische Bauunternehmer, Automobilhändler, Juristen, Touristiker bis hin zu einer Wiener Stiftung, einkaufen konnten. Teils in großem Stil, sodass der Tatbestand Großgrundbesitz erwirkt wurde“, so SPÖ-Agrarsprecherin LAbg. Karin Dollinger. Sie will Opfern helfen: "Es gibt so viele Geschädigte, die sich jetzt an uns wenden."

SPÖ sieht "systematische Fehleinschätzungen"

In der Sachverhaltsdarstellung gehe es im Wesentlichen um zwei Punkte. Erstens hätten die Kommissionen nicht nur einmal oder wenige Male Fehlentscheidungen getroffen, sondern Hunderte Male, „das war systematisch“. Der zweite Punkt betreffe die Kontrolle „die nicht nur Mängel aufgewiesen hat, sondern bis auf einmal überhaupt nicht stattgefunden hat“. Die SPÖ habe die Sachlage juristisch prüfen lassen, und die beauftragte Kanzlei sei der Ansicht, dass die Causa jedenfalls untersuchenswert sei, weshalb nun eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht werde.

Agrarlandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) sei schon in seiner früheren Funktion als Leiter der Agrarabteilung des Landes für die Kontrolle zuständig gewesen, und danach als Landesrat. Seine Rechtfertigung, dass es sich um eine weisungsfreie Kommission handle, gehe ins Leere, „weil die Kontrolle, ob etwas richtig oder falsch war, liegt bei der Aufsichtsbehörde“, so Wanner.

Garant für Landschaftspflege

Man wolle niemanden wegen eines Einzelfalles anpatzen, „sondern ein System abstellen, das bis heute bedient wird. Unser Grund und Boden ist zu wertvoll, um ihn Investoren zu überlassen. Wir sind dazu aufgerufen, ihn in der Hand 'echter' heimischer Bauern zu lassen, die ihn als Garant für Landschaftspflege erhalten und gesunde Lebensmittel daraus gewinnen - ein Thema das in den letzten Wochen immense Bedeutung bekommen hat“, so Dollinger.

ÖVP spricht von schlechtem Stil

Die ÖVP spricht in einer ersten Reaktion von einem "letztklassigen politischen Stil der SPÖ". ÖVP-Klubobmann Wolfgang Mayer: "Im konkreten Fall ist das doppelt perfide, da man mit der Anzeige nicht den Ressortchef trifft, sondern unzählige ehrenamtlich tätige Mitglieder der Grundverkehrskommissionen, die sich jetzt in vermutlich jahrelangen Ermittlungen wiederfinden." Die SPÖ habe sich auch nicht in das aktuell in Begutachtung befindliche Gesetz eingebracht.

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