Vernichtende Rechnungshofkritik zu Grundstückskäufen im Pinzgau

Vernichtende Rechnungshofkritik zu Grundstückskäufen im Pinzgau
Landesrechnungshof sieht, dass die Rechtsstaatlichkeit der Grundverkehrskommissionen "weitgehend missachtet" wurde - politische Konsequenzen gefordert

Der Salzburger Landesrechnungshof (LRH) hat am Mittwoch einen vernichtenden Prüfbericht über die Grundverkehrskommissionen im Bezirk Pinzgau vorgelegt. Diese hätten das Gebot der Rechtsstaatlichkeit "weitgehend missachtet", so die Prüfer. Die Kritik an fehlenden oder mangelhaften Dokumentationen bei den Entscheidungen über Grundkäufe zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht, der der APA vorliegt. Die SPÖ stellte umgehend die Frage nach politischen Konsequenzen.

Die Grundverkehrskommissionen sind beim Kauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken für die Genehmigung oder Untersagung auf Bezirksebene zuständig. Solche Liegenschaften dürfen nur von Landwirten erworben werden, der Preis muss ortsüblich sein und die Bildung oder Vergrößerung von Großgrundbesitz oder ein Erwerb als reine Kapitalanlage sind nicht erlaubt.

Rechtswidrige Kommissionen?

Im Prüfungszeitraum 2013 bis 2020 haben die Pinzgauer Kommissionen über 1.478 Grundverkäufe entschieden. In zahlreichen Fällen, so die Prüfer, sei aber eine nicht zuständige Kommission zusammengetreten, weil die Zuständigkeit erst in der Sitzung geprüft worden sei. Und der LRH weist darauf hin, dass Bescheide von unzuständigen Behörden rechtswidrig seien. Die Kommission entgegnete, dass eine Prüfung der Zuständigkeit schon zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht möglich und realitätsfremd sei.

Nächster Kritikpunkt: Ab 2015 habe der Vorsitzende die Verfahren nur mehr mit standardisierten Sitzungsprotokollen ohne zusätzliche Niederschriften dokumentiert. "Dadurch waren Sachverhalte, die die Grundlage für Entscheidungen der Grundverkehrskommission bildeten, aus den Akten nicht nachvollziehbar." Eine Niederschrift sei im Grundverkehrsgesetz nicht vorgesehen, so die Rechtfertigung. Replik der Prüfer: Man dürfe doch davon ausgehen, dass auch in den Grundverkehrskommissionen das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz gelte.

Geeignet für Landwirtschaft?

Bei 188 Grundverkäufen von 2018 bis 2020 hat die Bezirksbauernkammer nur in 25 Fällen die erforderliche "Landwirteeigenschaft" bestätigt. Aufgrund der fehlenden Dokumentation durch Niederschriften konnten die Prüfer aber nicht mehr erheben, aus welchen Sachverhalten die Kommission dann doch auf die Landwirteeigenschaft der Grundkäufer schloss. Jedenfalls habe es auch Grundkäufe durch (Mit)Eigentümer von Großkonzernen, Hotelbetrieben oder Großunternehmen gegeben, indem diese auf ihre Eigenschaft als Landwirt verwiesen haben, wie aus dem Prüfbericht hervorgeht.

Sieben Verfahren wurden dann genau unter die Lupe genommen. So erwarb ein deutscher Unternehmer eine 191 Hektar große Alm. Seine Landwirte-Eigenschaft wurde mit Grundbuchauszügen und einer Unfallversicherung für Landwirte untermauert. Die Bezirksbauernkammer bestätigte die Eigenschaft nicht, trotzdem wurde der Grundkauf von der Kommission ohne dokumentierte Prüfung genehmigt. In einem anderen Fall erwarb eine GmbH eine 6,2 Hektar große Landwirtschaft: Die Bezirksbauernkammer erteilte keine Bestätigung, die Kommission aber die Genehmigung - ohne Einschränkung oder Auflagen. Die Geschäftsführerin der GmbH ist laut LRH auch Hotelmanagerin. Nur ein Jahr später erwarb diese GmbH dann eine 122 Hektar große Eigenjagd, als Begründung der Landwirteeigenschaft wurde der im Jahr davor erworbene und inzwischen als "Eventlocation" (LRH) genutzte Hof angeführt.

Der Rechnungshof fand noch zahlreiche weitere Kritikpunkte, unter anderem mangelnde Prüfung der Grundstückspreise auf Ortsüblichkeit oder keine nachvollziehbare Prüfung auf Großgrundbesitz. Abschließendes Resümee: "Die Rechtsstaatlichkeit darf nicht auf dem Altar der vermeintlichen Verfahrensökonomie geopfert werden."

"Ein erster Blick in den vorliegenden Bericht bestätigt unsere jahrelange Kritik, wie nachlässig, ja unverantwortlich, mit wertvollem Grund und Boden im Pinzgau umgegangen wurde. Tausende Käufe brachten teils je mehrere hundert Hektar Grünland in die Hände von Nicht- oder Scheinlandwirten, die es bebauen oder horten. Vor allem der zuständige ÖVP-Landesrat Josef Schwaiger, war er doch zehn Jahre als Abteilungsleiter und neun Jahre als Regierungsmitglied verantwortlich, muss seine bisherige Arbeit hinterfragen", reagierte SPÖ-Klubchef Michael Wanner Mittwochnachmittag in einer Aussendung. Die SPÖ hatte die Prüfung beantragt.

Schwaiger reagierte gegenüber den "Salzburger Nachrichten" vergangenen Samstag auf den zum damaligen Zeitpunkt noch Rohbericht: "Es ist zweifelsohne so, dass die Dokumentation eindeutig nicht so ist, wie man sich das in einem Verfahren erwartet. Das ist auch schwer entschuldbar. Aber wir haben die Fälle, die im Rechnungshofbericht angeführt sind, jetzt durchgeschaut. Bei fünf sind wir damit fertig, da ist die rechtliche Entscheidung rechtens. Ein Fall ist noch offen. Und bei einem Fall, wo es den Wunsch gibt, eine Landwirtschaft zu gründen, da hat das Landesverwaltungsgericht vor 14 Tagen geurteilt, dass die Grundverkehrskommission richtig entschieden hat."

Kommentare