Grazerin getötet: Vermutlich keine Mordanklage

Grazerin getötet: Vermutlich keine Mordanklage
Verdächtiger wurde erst einen Tag vor der Tat aus psychiatrischer Klinik entlassen. Er könnte unzurechnungsfähig sein.

Der Verein, in dem der Sohn des Opfers trainiert, trägt Trauer: "Wir sind fassungslos..." steht auf der Homepage neben einem Bild der 33-jährigen Frau aus Graz. "Wir trauern mit der Familie um die liebe Mama."

Wie berichtet, verlor die zweifache Mutter Mittwochnachmittag den Kapf um ihr Leben: Sie starb an den Folgen der schweren Verletzungen, die ihr ein 27-jähriger Mann am Dienstag zugefügt hatte. Sie wurde von ihm auf offener Straße niedergestochen.

Freiwillig länger im Spital

Der psychisch kranke Verdächtige wurde erst tags zuvor aus einer Klinik entlassen, in der er psychiatrisch wegen einer Psychose behandelt wurde. Er war dort wegen massiver Probleme seit mehreren Wochen. Zunächst auf einer geschlossenen Station, doch in den vergangenen Wochen in einer offenen Abteilung. Auf eigenen Wunsch verlängerte der junge Mann sogar seinen Behandlung. Letzlich schien er medikamentös so weit eingestellt, dass er am Montag entlassen werden konnte.

Uni-Professor Hans-Peter Kampfhammer, Leiter der Psychiatrie am Uni-Klinikum Graz, bestätigte das am Donnerstag gegenüber dem ORF Steiermark und sprach der Familie des Opfers tiefstes Mitgefühl aus: "Dieser Vorfall ist schrecklich, entsetzlich." Allerdings habe es nicht die geringsten Anzeichen gegeben, dass "irgendwelche fremdaggressiven Verhaltensweisen, also gewaltsame Handlungen gegen Drittpersonen" zu befürchten gewesen wären. Dennoch werde der tragische Vorfall zum Anlass für eine weitere Analyse genommen. 

Der Verdächtige ist vorerst in einer Klinik untergebracht und wird bewacht. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt wegen Mordverdachts, ein Gerichtsgutachter wurde bestellt: Er muss feststellen, ob der 27-Jährige überhaupt zurechnungsfähig war.

Sollte er nämlich als unzurechnungsfähig eingestuft werden, ist das rechtliche Prozedere klar: Es würde zwar ein Geschworenenverfahren geben, aber keine Anklage, sondern bloß einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Mord ohne Strafe?

Die Geschworenen hätten dann aber nicht über Schuld und Strafe zu entscheiden, sondern bloß, ob der 27-Jährige in den sogenannten Maßnahmenvollzug überstellt wird.

Allerdings: Ermittelt wird wegen Mordverdachts und auch im Fall eines derartigen Einweisungsantrages bliebe die Tat dahinter Mord. Doch ein unzurechnungsfähiger Täter kann nicht bestraft werden.

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