Grazer Geldwäsche-Prozess gegen 63-Jährigen: Urteil im August

Grazer Geldwäsche-Prozess gegen 63-Jährigen: Urteil im August
Grafologisches Gutachten muss abgewartet werden. Zeuge aus England soll geladen werden.

Im Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag der Prozess um internationale Geldwäsche fortgesetzt worden. Seit März muss sich ein 63-Jähriger verantworten, der als Eigentümer und Geschäftsführer eine Firma geleitet haben soll, die im Internet mit dem Verkauf von Firmen und Bankkonten beschäftigt war. Ihm wird Beteiligung an gewerbsmäßig schwerem Betrug, Geldwäscherei und an einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Da er nicht geständig ist, werden noch Zeugen benötigt.

Eigentlich hätte der Prozess im Mai zu Ende gehen sollen, doch davon ist mittlerweile keine Rede mehr. Nachdem etliche Zeugen gehört wurden, mussten nun die Video-Aussagen des Angeklagten, die er in Israel getätigt hat, mit Hilfe eines Dolmetschers angeschaut und überprüft werden.

"CEO"-Fraud

Der Angeklagte sitzt seit drei Jahren in Untersuchungshaft. Vorgeworfen wird ihm das international bekannte Betrugsphänomen "CEO-Fraud". Dabei bekommt der Finanzverantwortliche einer Firma ein Mail, das anscheinend vom Chef persönlich stammt und in dem um strenge Geheimhaltung ersucht wird. Angeblich geht es um eine Firmenübernahme, über die Stillschweigen bewahrt werden muss. Der Mitarbeiter erhält in der Folge anscheinend vom Chef den Auftrag, Geld für den Unternehmensankauf zu überweisen. Außerdem wird oft noch der Anruf eines damit befassten Anwalts angekündigt, der anschließend tatsächlich erfolgt.

Sobald die Überweisung getätigt war, wurde das Geld sofort gesplittet und auf weitere Konten überwiesen, binnen Stunden waren große Summen auf diese Weise fast nicht mehr nachvollziehbar verteilt. Der Fall beschäftigt das Grazer Gericht, weil sich die ersten geschädigten Firmen in der Ost- und Obersteiermark befinden. 2015 begannen diese Betrugshandlungen, bei denen in 18 Überweisungen mindestens 56 Millionen Euro verschwunden sein sollen.

Nach einigen Verhandlungswochen stellte sich heraus, dass auch ein Zeuge aus England benötigt wird, dessen Adresse allerdings erst ermittelt werden musste. Ob und wann er der Ladung Folge leisten wird, war zunächst noch nicht klar.

Grafologische Sachverständige

Da der Angeklagte immer wieder beteuerte, die gefälschten Dokumente wie notarielle Beglaubigungen nicht ausgefertigt zu haben, hat Richterin Michaela Lapanje nun einen grafologischen Sachverständigen bestellt. Sobald die Originaldokumente aus Israel in Graz eingelangt sind, wird der Sachverständige die Arbeit aufnehmen. Wenn das Ergebnis vorliegt, kann der Prozess zu Ende kommen. Mit einem Urteil wird aus derzeitiger Sicht Anfang August gerechnet.

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