Grasser lässt sich durch Gutachten Vorverurteilung attestieren

Ex-Justizminister Karl-Heinz Grasser
Buwog-Prozess: Deutscher Medienrechtler analysierte 25.000 Berichte und gibt Justiz Mitschuld an Rufmord.

Noch ist nicht einmal klar, ob der Buwog-Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 Mitangeklagte tatsächlich am 12. Dezember beginnen wird, da schießen sich die Verteidiger Manfred Ainedter und Norbert Wess schon auf die Justiz und die Medien ein: Journalisten würden Grasser seit sieben Jahren "in den Knast schreiben", die Justiz habe bei dem Rufmord mitgewirkt, ein faires Verfahren sei nicht mehr möglich.

In einem 500-seitigen Gutachten analysierte der Anwalt und Professor für Medienrecht aus Köln, Ralf Höcker, 25.000 Presse-, Rundfunk- und Internetberichte über Grasser&Co. "Grassers Tatplan", "Die Vertuschung", "250 Jahre Haft" (für alle Beschuldigten zusammen, Anm.), "karlheinzkassa.at", "Die Schlinge wird immer enger": Derartige Schlagzeilen sowie T-Shirts mit Grasser hinter Gittern hätten die Verdächtigen für vogelfrei erklärt. Höcker – der den deutschen Wettermoderator Jörg Kachelmann in Medienverfahren vertrat – listet die "Vorverurteilungen" auf und stellt eine Studie aus dem Jahr 2011 gegenüber, wonach schon damals 69 Prozent der Befragten den sich stets im Kameralicht sonnenden Grasser für schuldig hielten.

Hausdurchsuchung

Die Justiz habe amtsmissbräuchlich nicht dafür gesorgt, dass Dokumente des nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens geheim bleiben oder sogar an der "Enthüllung" mitgewirkt. Als Beispiel nennt Höcker eine Hausdurchsuchung bei Grasser im Mai 2011, die von der Staatsanwaltschaft Wien "sehenden Auges zum Medienspektakel" gemacht worden sei, indem man bereits eine halbe Stunde nach Beginn Durchsuchungsobjekte in einer Pressemitteilung vorgestellt habe.

Grasser lässt sich durch Gutachten Vorverurteilung attestieren
Medienanwalt höcker

In seinem von Grasser in Auftrag gegebenen (und bezahlten) Gutachten ortet Höcker eine Beeinflussung der Richter. Er zitiert jene deutsche Richterin, die den Vorsitz im Prozess gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bank, Josef Ackermann, führte: Sie sei sich manchmal gar nicht mehr sicher gewesen, ob sie verfahrensrelevante Dinge aus dem Akt oder aus Medienberichten wisse.

Am Vortag des geplanten Buwog-Prozessbeginns, am 11. Dezember, entscheidet übrigens der Oberste Gerichtshof, ob die Vorsitzende Marion Hohenecker überhaupt zuständig ist oder sich ein neuer Richter einarbeiten und der Start um Monate verschoben werden muss.

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