Wolf offenbar auf Tauernautobahn überfahren

Wolf offenbar auf Tauernautobahn überfahren
Im Mölltal endet die Abschuss-Frist für einen Risikowolf. Währenddessen dürfte ein Wolf auf der A10 überfahren worden sein

Die Meldungen am Montag überschlugen sich: Zunächst war die Rede von einem überfahrenen Goldschakal mitten auf der Tauernautobahn, am Montagnachmittag stand dann fest: Bei dem Kadaver dürfte es sich tatsächlich um einen überfahrenen Wolf gehandelt haben. Das bestätigte auch Kärntens Wolfsbeauftragter, Roman Kirnbauer: „Die ersten Fotos haben auf einen Goldschakal hingedeutet. Tatsächlich hat eine Begutachtung vor Ort ergeben, dass es sich wohl um einen Wolf handeln dürfte.“ Wann das Tier überfahren wurde und wie es zu dem Unfall kam, ist noch unklar. 

Das Thema Wolf beschäftigt seit Wochen die Kärntnerinnen und Kärntner. Wenn auch weniger Autofahrer, als Landwirte und verunsicherte Anwohner. Am Mittwoch  endet etwa die Frist für den Abschuss des sogenannten Risikowolfs in der Mölltaler Gemeinde Stall. 

Wie geht es nach Fristende weiter?


Wie berichtet, soll der eigentlich streng geschützte Wolf für mehr als ein Dutzend Risse von Schafen in der 1.700-Einwohner-Gemeinde Stall verantwortlich sein. Bzw. die Wölfe, denn Experten gehen von einem Wolfspaar aus. Die Verunsicherung ist groß, auch weil das Tier mehrmals in der Gemeinde gesichtet wurde – in unmittelbarer Nähe zum Schulweg. 

Laut neuer Kärntner Wolfsverordnung dürfen Risikowölfe, also Tiere, die sich mehrmals dem Siedlungsgebiet nähern, nach zwei erfolgreichen Vergrämungsversuchen zum Abschuss freigegeben werden. Als erster Vergrämungsversuch gelten optische bzw. akustische Signale, wie etwa lautes Rufen. 

Als zweiter Vergrämungsversuch die Abgabe eines Warnschusses durch einen Jäger. Ist beides dokumentiert und gemeldet, darf ein Jäger mit Erlaubnis des Landes den Wolf erschießen.


Jäger versus Wolf

Einzig: Der Wolf in Stall lässt sich nicht erschießen. „Unsere Jäger haben sich schon gemeinsam auf die Lauer gelegt, aber  vergebens“, erzählt Stalls Bürgermeiste, Peter Ebner (SPÖ). Die rund 90 Jäger in der Gemeinde hoffen auf einen Anblick des Tiers beim nächsten Vollmond. Doch der ist erst am 16. Mai. Fünf Tage nach Verstreichen der Frist. Ein Antrag auf Verlängerung der Frist sei jedenfalls gestellt. Aus dem zuständigen Büro von Landesrat Martin Gruber (ÖVP) hieß es am Dienstag: „Man prüft eine Verlängerung.“ Bei Bürgermeister Ebner stößt diese Ansage auf wenig Gegenliebe: „Das kann es ja nicht sein. Da muss was passieren.“

Drei Wölfe dürfen bejagt werden

Der Wolf in Stall ist übrigens nicht der einzige, der in Kärnten zum Abschuss freigegeben ist. Ebenso gehen in den Gemeinden Reißeck und Greifenburg Risikowölfe um. Die Frist für den Abschuss des Wolfes in Greifenburg läuft bis zum 30. Mai, jene in Reißeck bis 26. Mai. 


Im Drau-, im Möll- und auch im Gailtal, vermutet der Wolfsbeauftragte des Landes, Roman Kirnbauer, seien Wolfspaare unterwegs. Laut dem Experten ein sicheres Anzeichen für baldigen Nachwuchs. Der wiederum zu einer ersten Wolfsrudelbildung in Kärnten führen könnte. 
Ihre Jungen bekommen Wölfe für gewöhnlich übrigens im Mai.

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