Experten sehen beim Gewaltschutzgesetz Luft nach oben

Experten sehen beim Gewaltschutzgesetz Luft nach oben
Die Novellen zum Gewaltschutzgesetz wurden einer Evaluierung unterzogen. Dabei wurden Gesetzeslücken gefunden.

Häusliche Gewalt. Seit 2019 gibt es österreichweit ein neues Gewaltschutzgesetz, das vor allem Frauen und Familien helfen soll. Nun wurden Expertinnen aus verantwortlichen Stellen befragt, wo das Gesetz greift und wo es noch Sicherheitslücken gibt. Das Fazit: viele der Maßnahmen funktionieren, Femizide können sie aber nicht verhindern.

Die Zahl der Frauenmorde in Österreich stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich an. Bis dato starben heuer 27 Frauen im Alter von sechs bis 87 Jahre an den Folgen von häuslicher Gewalt. Um diese Zahl zu minimieren, sollen sogenannte Fallkonferenzen verstärkt abgehalten werden. Das sind Vernetzungstreffen der zuständigen Stellen wie Polizei, Beratungsstellen und auch Justiz. In den vergangenen zwei Jahren wurde diese Präventionsmethode bereits verstärkt angewendet. Bis  Mitte September waren es heuer  120 Fallkonferenzen, 2020 gab es 27 und 2021  wurden 57 abgehalten. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) will mit dem Installieren von Expertengruppen in jedem Bundesland die Wirkung dieser Konferenzen stärken.

Cyberstalking bekämpfen

Ein besonders wirksames Mittel gegen häusliche Gewalt seien außerdem Betretungs- und Annäherungsverbote. Während 2021 insgesamt 13.690-mal zu dieser Maßnahme gegriffen wurde, wurde sie in der ersten Hälfte des heurigen Jahres bereits 9.500-mal angewendet. Diese Maßnahme soll nun erweitert werden. Frauen sollen auch vor Cyberstalking geschützt werden. Ein Kontaktverbot könnte also auf Handys und soziale Medien ausgeweitet werden. Insgesamt wünschen sich die Expertinnen der Beratungsstellen, dass diese Kontaktverbote mehr von der Polizei kontrolliert werden. Die Beamten können außerdem bald rund um die Uhr bei einer Hotline anrufen, bei denen sie von Experten  nach einer Alarmierung wegen  häuslicher Gewalt beraten werden. 

Beratungen gut angenommen

Ein wichtiger Eckpfeiler des neuen Gewaltschutzgesetzes sind auch die verpflichtenden Beratungen von Gefährdern. Kommt es zu Fällen von häuslicher Gewalt, werden diese aktiv informiert, dass sie an Beratungsgesprächen mit einem Umfang von sechs Stunden teilnehmen müssen. 40 Prozent der Betroffenen – in den meisten Fällen Männer – nehmen danach sogar noch weitere Stunden in Anspruch.

Kommentare