Möglich sei diese Überwachungsmaßnahme laut Nowak nicht nur bei Terror-Verurteilten auf Bewährung, sondern auch bei strafrechtlich Unbescholtenen. Ein Beispiel wäre, wenn jemand in sozialen Medien seine Sympathien für den IS zur Schau stellt oder in engem Kontakt zu terroristischen Gruppierungen ist. „Hier müssten die Hinweise auf eine Gefährlichkeit aber schon sehr, sehr dicht und von Gerichten überprüfbar sein“, erklärt der Menschenrechtsexperte.
Eine Ausweitung klinge auf den ersten Blick zwar gut, offenbare bei näherem Hinsehen aber Schwächen, warnt Verfassungsexperte Funk. Er widerspricht Nowak: „Natürlich ist das eine Beschränkung der persönlichen Freiheit. Und es betrifft die Grundrechte auf Persönlichkeitsschutz und persönliche Freiheit – auch Verurteilte haben diese Rechte.“
Handyüberwachung
Im April 2020 hätte in Österreich der Bundestrojaner eingeführt werden sollen – doch große Teile des geplanten Pakets wurden vorab vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Es hätte sich um zu gravierende Eingriffe in die Privatsphäre gehandelt, hieß es.
Ein Teil dieses Bundestrojaners – konkret das Mitlesen verschlüsselter Kommunikation in Messenger-Diensten – beschäftigt jetzt allerdings die Europäische Kommission, berichtet der ORF. Der Terroranschlag in Wien wird im EU-Ministerrat dazu benützt, um ein Verbot sicherer Verschlüsselung für Services wie WhatsApp, Signal und viele andere im Schnellsiedeverfahren durchzusetzen. Ein entsprechendes internes Papier stammt vom 6. November. Der Beschluss sei bereits so weit akkordiert, dass er in der Videotagung der Innen- und Justizminister Anfang Dezember ohne weitere Diskussion verabschiedet werden könne.
Eine Maßnahme, die bei Strafverteidiger Ainedter auf wenig Gegenliebe stößt: „Es gibt jetzt schon die Möglichkeit jemanden zu überwachen – durch Observation. Diese Maßnahme geht zu weit.“
Das sehen führende Ermittler naturgemäß anders. Im Zuge der Reform des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) soll der Neuausrichtung des Nachrichtendienstes besonderes Augenmerk zukommen. Man wünscht sich rechtliche Möglichkeiten bei der Überwachung von Terrorverdächtigen, wie das beispielsweise in Deutschland oder durch das Nachrichtendienstgesetz in der Schweiz geregelt ist. Gemeint ist damit beispielsweise das Mitlesen von WhatsApp und anderer Dienste in Echtzeit. Der deutsche Staatsschutz nutzt dazu beispielsweise Webclient-Technik, um über den Computer des Verdächtigen in dessen Nachrichten einzudringen. Vergangene Fälle in Österreich hätten gezeigt, dass man ohne das Mitlesen verschlüsselter Dienste den Kriminellen immer einen Schritt hinterher ist, so ein Ermittler.
Verfassungsjurist Funk hat Zweifel an diesen Methoden: „Das ist eine populistische Forderung. Wichtiger wäre, die bereits möglichen Ermittlungsmaßnahmen auszuschöpfen.“ Gemeint sind:
Späh- und Lauschangriffe
Wie aus einem aktuellen Bericht des Justizministeriums hervorgeht, werden diese Maßnahmen kaum genutzt. Konkret wurde 2019 in zehn Fällen ein großer Späh- und Lauschangriff angeordnet. Optische Überwachungen – die sogenannte Videofalle – wurden 2019 in 161 Fällen angeordnet, wobei in 68 Fällen die Überwachung erfolgreich war. Eingesetzt wurden die Maßnahmen in erster Linie bei Drogen-Ermittlungen – aber auch vereinzelt bei Terror-Verdacht.
Wie man seit einigen Tagen weiß, hätten im Fall des Attentäters von Wien alle derzeit erlaubten Überwachungstechniken gereicht. Durch Observationen und die Hinweise aus Deutschland und der Slowakei gab es genug Indizien, um Kujtim F. in Vorbereitung einer strafbaren Handlung festzunehmen.
Der KURIER hat den Terrorismusforscher Peter Neumann vom King's College in London nach Konzepten in Europa befragt. So gehen andere Länder mit Gefährdern um:
Niederlande: Harte Linie plus Hilfe als Gesamtkonzept
Rund 300 Menschen aus den Niederlanden haben sich der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen, nur wenige kamen zurück: Aktuell sind rund 50 „Gefährder“ im Land. Die Niederlande behalten sich vor, „Foreign Fighters“ nicht aus Syrien oder dem Irak zu holen.
Das ist aber nur ein Punkt in der niederländischen Anti-Terror-Strategie, die von Experten wie Peter Neumann insgesamt als erfolgreich beurteilt wird. Er hebt das „integrierte Gesamtkonzept“ hervor: Einerseits werden Dschihadisten in Haft isoliert, damit sie andere nicht radikalisieren können, andererseits werden sie von Tag eins an engmaschig betreut.
Das für jeden Einzelnen erstellte Konzept wird nach der Haft nahtlos weitergeführt und der „Gefährder“ in seiner Probezeit intensiv überwacht.
Zuständig ist ein eigener Anti-Terror-Koordinator – eine Funktion, die es seit mehr als 15 Jahren gibt. Alle Aufgaben der relevanten Ministerien (Justiz, Inneres, Äußeres) sind in dessen Behörde zusammengeführt. „Dass die Justiz von der Polizei nicht erfährt, wenn ein Gefährder Waffen kaufen will, kann dort nicht passieren“, sagt Neumann in Anspielung auf den Fall Kujtim F. in Wien.
Deutschland: Schwächen im System der Länder wurden offenbart
Zwölf Tote und 67 teils schwer Verletzte forderte der Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016. Der Täter: Anis Amri, ein Tunesier, der die Behörden systematisch genarrt hatte.
Mit mindestens 14 verschiedenen Identitäten war er quer durch die Bundesländer gereist und hatte Asyl beantragt. Warnungen, dass er der radikal-salafistischen Szene angehören könnte, verliefen so im Sand. „Der Fall Amri hat die Schwächen des deutschen Systems offenbart“, sagt Terrorismusforscher Neumann.
Nach dem Attentat hat sich die deutsche Bundesregierung in erster Linie auf eine bessere Koordination zwischen den Ländern konzentriert und die Kapazitäten bei Behörden, die mit der Überwachung von Gefährdern befasst sind, aufgestockt – etwa im GTAZ, dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum. „Die verschiedenen Behörden sitzen regelmäßig an einem Tisch und besprechen jeden einzelnen Fall: Wo hält sich der Gefährder auf, was macht er – und wer ist für ihn zuständig“, sagt Neumann.
Als „Gefährder“ stehen in Deutschland rund 630 Personen unter Beobachtung, dazu kommen rund 500 „relevante Personen“ wie Unterstützer oder andere Akteure.
Frankreich: Jede Verbindung zu Übeltätern wird bestraft
„Association de Malfaiteurs“ – wörtlich übersetzt heißt das „Verbindung zu Übeltätern“. So ist ein Paragraf benannt, der als „Wunderwaffe der Franzosen im Kampf gegen Terrorismus gilt“, erklärt Experte Peter Neumann.
Als strafbare „Verbindung“ könne es schon zählen, wenn man die Handynummer eines Terroristen gespeichert hat, sagt er. Die Strafprozesse finden bei Gerichten statt, die auf Terrorismusdelikte spezialisiert sind, die Richter kennen die Szene.
Dieses sehr strikte System sei aber zu kurz gedacht, sagt Neumann: „In den Gefängnissen sitzen jetzt Hunderte Dschihadisten, die irgendwann wieder freikommen. An Resozialisierungsmaßnahmen haben die Franzosen traditionell kaum Interesse. Ihre Devise ist: Wenn einer wieder straffällig wird, sperren wir ihn eben wieder ein.“
Frankreich ist das am stärksten von Terror betroffene Land in Europa (alleine beim Anschlag im Pariser Bataclan im November 2015 starben 130 Menschen) und fährt weiter einen harten Kurs: Nach der Enthauptung eines Lehrers im Oktober sollen rund 230 Islamisten des Landes verwiesen und rund 50 Vereine aufgelöst werden. Um die 22.000 Gefährder sind den Behörden bekannt, davon 8.000 aktive.
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