Gesucht: Neue (alte) Wege gegen den Terror

Gesucht: Neue (alte) Wege gegen den Terror
Mit Verschärfungen will die Regierung auf das Attentat reagieren. Die Überlegungen reichen von Sicherungshaft bis Bundestrojaner. Wie andere Länder mit Gefährdern umgehen.

Das Attentat von Wien stellt alles infrage. Nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz, den Umgang mit Gefährdern in Haft und ihre Nachbetreuung – auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen auf dem Prüfstand. Die Regierung denkt über Verschärfungen nach. Diese Ideen kursieren derzeit:

Sicherungshaft

Im Jänner war die sogenannte Präventivhaft bereits im Gespräch, als ein Asylwerber einen Beamten in Dornbirn erstochen hatte. Die Grünen hatten eine Verfassungsänderung abgelehnt, die ÖVP legte das Thema auf Eis. Menschenrechtsexperte Manfred Nowak sieht für eine Sicherungshaft, also das Wegsperren von Menschen ohne Verdacht auf eine konkrete Straftat, weiterhin keine Grundlage. Und auch für Strafverteidiger ist das – wenig überraschend – (fast) keine Option. „Das geht gar nicht und bringt auch nichts“, sagt Manfred Ainedter, Präsident der Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger.

Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk sieht eine Möglichkeit, „aber es wäre nur mit einer Verfassungsänderung möglich“. Allerdings wäre es selbst dann fast ein Ding der Unmöglichkeit, die Rahmenbedingungen exakt zu formulieren.

Fußfessel

Eine Ausweitung der Fußfessel stößt da schon auf breitere Zustimmung, so sagt auch Strafverteidiger Ainedter: „Diskutabel, wenn es sich um behördlich bekannte Gefährder handelt.“

Derzeit ist die Fußfessel eine Alternative zur Haftstrafe: Sie ist möglich bei Strafen von bis zu einem Jahr, zudem muss der Betroffene Job und Wohnsitz vorweisen. Will man damit auch Gefährder kontrollieren, müsste das Gesetz geändert werden.

Das sei prinzipiell möglich, sagt Menschenrechtsexperte Nowak im KURIER-Gespräch, der darin keinen Eingriff in die persönliche Freiheit sieht: „Die Fußfessel schränkt nur die Bewegungsfreiheit und die Privatheit ein, weil sie rund um die Uhr überwacht wird. Nachdem der Staat eine Verantwortung hat, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, wäre diese Einschränkung bei Personen, die als besonders gefährlich eingestuft werden, aus meiner Sicht zulässig.“ So könnte jemandem verboten werden, eine Stadt oder ein Bundesland zu verlassen. Wenn zwei Gefährder einander treffen, könnten deren Fußfesseln das registrieren.

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