Gesetz gegen Hass im Netz hat Lücken

Symbolbild: Hass im Netz
Es gibt Bedenken wegen der Eingriffe in Rechte und wegen unbewältigbaren Mehraufwandes.

Hass im Netz bewegt. Nicht nur Opfer. Nicht nur Täter. 208 Stellungnahmen sind zum Gesetzesentwurf eingegangen. Es überwiegt Lob für die geplanten Maßnahmen, die mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten sollen – doch es gibt auch Kritikpunkte und einige Lücken. „Wir werden uns eingehend mit Klarstellungs- und Verbesserungsvorschlägen auseinandersetzen“, sagt Justizministerin Alma Zadic dazu.

Große Bedenken äußerte unter anderem die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works – man sieht massive Rechtsschutz-Defizite. Die Änderung ermögliche es Privatanklägern, vor der Hauptverhandlung eine Ausforschung des Beschuldigten zu verlangen. Das könnte zu Selbstjustiz und Einschüchterung führen. Und es könnte dazu führen, dass wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen ganze Websites gesperrt werden.

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