Am Freitag sitzen sich Maurer, mittlerweile Grüne Klubobfrau, und Bierwirt L. wieder einmal gegenüber. Diesmal nicht im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen in Wien, sondern ein paar Meter weiter, im kleinen Saal B im Bezirksgericht Josefstadt.
Dass Maurer den Bierwirt mit dem Schimpfwort bezeichnete, ist unstrittig. Es fiel im Rahmen einer Kommunikation via Facebook-Messenger mit dem Vorbesitzer des Lokals. Der hatte sich bei Maurer gemeldet, weil er nach der Veröffentlichung der obszönen Nachrichten Drohungen bekommen hatte. „Das tut mir leid. Das wünsche ich nicht einmal diesem Arschloch“, schrieb Maurer.
Bierwirt L. erfuhr von der Konversation – der Vorbesitzer ist nämlich auch sein langjähriger Freund.
„Hat Sie das gekränkt?“, fragt die Richterin.
Bierwirt: „Ja, schon. Angenehm ist das nicht.“
Richterin: „Verwenden Sie selbst solche Beschimpfungen?“
Bierwirt: „Nur unter Freunden als Spaß.“
Maurers Anwältin Maria Windhager relativiert: Die Mitteilung wurde nicht öffentlich vorgebracht, sondern sei nur an eine Person gegangen und vertraulich gewesen. Außerdem habe Maurer damals davon ausgehen können, dass der Bierwirt Verfasser der Ekel-Nachricht gewesen sei – da sei auch verletzende Kritik erlaubt.
„Eine Beschimpfung als Arschloch ist niemals gerechtfertigt“, hält Anwalt Hollaender dagegen.
„Dass man jemanden so nicht beschimpfen darf, ist klar“, sagt die Richterin. Aber auch solche Nachrichten dürfen nicht an Frauen gerichtet werden. Sie schlägt eine außergerichtliche Einigung vor: Bierwirt L. soll darauf achten, dass keine derartig frauenverachtenden Äußerungen mehr getätigt werden oder Frauen vor seinem Lokal angepöbelt werden. Im Gegenzug solle Maurer versprechen, nicht mehr Arschloch zu sagen.
Die Einigung scheitert.
Die Entscheidung der Richterin ergeht schriftlich.
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