Sigi Maurer soll Bierwirt nicht Arschloch nennen

Sigi Maurer soll Bierwirt nicht Arschloch nennen
Wiedersehen im Bezirksgericht Josefstadt: Eine außergerichtliche Einigung scheiterte.

Bierwirt L. ist ein Freund der klaren Worte. An den Richter im Landesgericht für Strafsachen Wien, der die Privatanklage gegen Sigi Maurer (nach Veröffentlichung obszöner Facebook-Nachrichten) verhandelt, schrieb er vor Kurzem: „Das kann sie (gemeint ist Maurer, Anm.) nicht beweisen. Daher ist sie gefickt.“ Das Wort habe er im Sinne von „schuldig“ verwendet, sagt er.

Bei anderen Begriffen ist der Bierwirt zimperlicher. Etwa beim Begriff „Arschloch“. Als solches bezeichnete ihn nämlich Maurer. Das brachte Bierwirt L. zum Schäumen, mit seinem Anwalt Adrian Hollaender brachte er deshalb eine zivilrechtliche Unterlassungsklage ein.

Kommentare