In Waffenverbotszonen, wie der am Praterstern, muss ein „dringender Verdacht“ bestehen, bevor Personen kontrolliert werden dürfen. Dazu zählen laut LPD Wien zum Beispiel die „Mitteilungen von Passanten, die gesehen haben, dass jemand eine ,Waffe’ bei sich hat“ oder „die Wahrnehmungen des Polizisten hinsichtlich ungewöhnlich ,ausgebeulter’ Bekleidung, was einen mitgeführten waffenähnlichen Gegenstand vermuten lässt“. Solche „äußeren“ Verdachtsmomente wären auch bei einem generellen Waffenverbot notwendig, sagt Verfassungsjurist Peter Bußjäger. „Dass einer ein südländisches Aussehen hat, wird dabei nicht reichen.“
In der Praxis sei es sicher „eine gewisse Herausforderung“, dass die Kontrollen diskriminierungsfrei ablaufen. Aber: „Ich glaube nicht, dass der Polizeiwillkür Tür und Tor geöffnet wird“, sagt Bußjäger. Das Waffenverbot an sich findet der Jurist somit nicht problematisch: „Wenn sich ein Problem stellt, dann muss der Gesetzgeber auch die Möglichkeit haben, darauf zu reagieren.“
Ton macht die Musik
Kritik an dieser Art der „anlassbezogenen Gesetzgebung“ kommt dagegen von Hannah Reiter vom Vienna Centre for Societal Security (VICESSE). Ihrer Meinung nach ist die aktuelle Gesetzeslage ausreichend, ein generelles Waffenverbot nicht notwendig. „Dahinterstehende Probleme können durch das Verbot nicht wirklich beseitigt werden.“ Sinnvoller wären ihrer Meinung nach andere Ansätze in der Präventionsarbeit, effektiverer Gewaltschutz und Ursachenforschung. Etwaige Diskriminierung bei Kontrollen sind auch für Reiter ein Thema: „Es werden vermutlich vermehrt jene Gruppen kontrolliert, die auch jetzt schon kontrolliert werden. Personen mit Migrationshintergrund und Jugendliche.“
Der Interpretationsspielraum, den Polizisten bei der Einschätzung der Gefährdungslage haben, sei sehr hoch. Wichtig sei deshalb ein transparentes Vorgehen. Das bestätigt auch Integrationsexperte Kenan Güngör: „Der Ton macht die Musik. Die Polizei sollte freundlich und bestimmt auftreten, ohne überzureagieren.“
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