Gastro-Öffnung: Das vorläufige Ende des Steh-Achterls
Nach neun Wochen Corona-bedingter Abstinenz dürfen die Menschen in diesem Land ab nächster Woche Freitag wieder zum Wirt ihres Vertrauens.
Ab dann sind „alle Gaststätten“ wieder geöffnet, wie Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sagte. Egal, ob Kaffeehaus, Beisl, Heuriger oder Restaurant.
Wie so ein Lokalbesuch künftig ablaufen wird, das war die große Frage der vergangenen Tage. Und eine, die Gäste und Gastronomen gleichermaßen beschäftigte.
Wer darf mit wem und wie lange ins Wirtshaus? Müssen beim Essen Masken getragen werden und bekommt man sein Schnitzel künftig nur gegen die Preisgabe seiner Handynummer?
Kurz: "Wir können die Krise nicht wegzaubern, aber..."
Seit gestern, Freitag, ist nun klar, wie das Hochfahren der Gastronomie genau ausschauen wird. Die Details:
Öffnungszeiten von 6 bis 23 Uhr
Alle Lokale dürfen ab 15. Mai von maximal 6 Uhr früh bis 23 Uhr abends offen halten. Gelten für die Betriebe strengere Öffnungszeiten – wie das etwa auf Märkten der Fall sein kann – müssen diese eingehalten werden.
Zu viert, mit Kindern oder in der Familie
Maximal vier Erwachsene mit ihren minderjährigen Kindern dürfen gemeinsam an einem Tisch sitzen. Dazu zählen auch Kinder, für die Obsorgepflichten bestehen, etwa Pflegekinder.
Ausgenommen sind größere Familien, die unter einem Dach leben. Egal wie groß die Familie ist, wer gemeinsam wohnt, darf auch gemeinsam zum Wirten.
Köstinger erklärt die Regeln für die Gastronomie
Strenger Theken-Verkauf
Kleine Lokale – Tschocherln oder Steh-Cafés zum Beispiel – müssen Einschnitte hinnehmen. Denn: An der Bar stehen ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
„Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt“ – so steht es wörtlich in der Verordnung.
Das heißt, einen Espresso oder ein Achterl im Stehen an der Schank zu trinken, ist untersagt, wenn das Personal direkt dahinter arbeitet.
Wer auf die Bar-Plätze nicht verzichten will, muss etwa eine Plexiglasscheibe aufbauen. Auch zwischen den Gästen an der Bar muss der Mindestabstand eingehalten werden.
Die Regel bedeutet auch, dass am Würstelstand nicht direkt bei der Ausgabe gegessen werden darf. Die Regierung bittet die Gemeinden – die ja meist die Flächen für Schanigärten vergeben – kulant bei der Vergrößerung der Außenflächen zu sein.
Platzierung, Abstand, Maskenpflicht
In den Lokalen gibt es keine freie Platzwahl, der Gast muss zum Tisch begleitet werden. Auf dem Weg dorthin müssen Gäste zu anderen Gästen (die nicht zu ihrer Gruppe gehören) Abstand halten, in geschlossenen Räumen zusätzlich Mund-Nasen-Schutz tragen.
Beim „Verlassen des Verabreichungsplatzes“ reicht es, den Abstand einzuhalten. Weil auch der Gang zum WC ein „Verlassen des Verabreichungsplatzes“ ist, müssen auch auf dem Weg dorthin Mund und Nase nicht bedeckt werden.
Wer vorbestelltes Essen (und Trinken) abholt, muss ebenfalls Maske tragen – und Abstand halten.
Mitarbeiter müssen bei Kundenkontakt Mund-Nasen-Schutz tragen.
Unklarheiten um Gastro-Öffnung: Regierung bemüht sich
Keine Menagen
Essig, Öl, Salz oder Pfeffer bei Tisch zu teilen, ist nicht erlaubt.
Keine Strafen
In der Verordnung sind keinen Strafen verschriftlicht. Die Regierung appelliert an die Eigenverantwortung von Gästen und Gastronomen. Um Reservierung wird gebeten. Daten werden keine aufgenommen. Steuererleichterungen – etwa auf Getränke – könnten kommen.
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