Freigurgeln aus der Quarantäne: Welche Bundesländer das erlauben

Freigurgeln aus der Quarantäne: Welche Bundesländer das erlauben
Wegen der Omikron-Welle kommen Behörden mit dem vorzeitigen Aufheben der Absonderungsbescheide nicht mehr nach.

Mehr als 11.000 Menschen sind allein in Kärnten derzeit in Quarantäne, rund 2.000 von ihnen, weil sie als Kontaktpersonen eingestuft worden sind. Für diese Gruppe ist Freitesten nach fünf Tagen möglich - doch: Das Bundesland stößt wegen der hohen Fallzahlen an seine Grenzen und musste daher das behördlich angeordnete Freitesten für Kontaktpersonen stoppen. Ausgenommen sind Personen, die in kritischer Infrakstruktur arbeiten.

Doch übersetzt hieße das: Betroffene Kärntner müssten die gesamte Absonderung von zehn Tagen abwarten. Dafür gibt es nun aber einen Ausweg - und zwar eine Variante, die nicht nur Kärnten allein gewählt hat, denn Omikron fordert alle Bundesländer.

Und zwar mittels Freigurgeln: Jene PCR-Gurgeltests, die auch für den "grünen Pass" tauglich sind, reichen aus. In Kärnten etwa genügt es, ab dem fünften Tag einen solchen Gurgeltest in das gewohnte Erfassungssystem hochzuladen. Sobald das negative Ergebnis vorliegt, gilt die Quarantäne offziell als beendet. Aber: Das betrifft ausschließlich Kontaktpersonen und keinesfalls Infizierte, betont Gerd Kurath, Sprecher des Landes, denn: "Mehr als 92 Prozent der Infizierten sind über den fünften Tag hinaus weiter ansteckend, das zeigen die Erfahrungswerte deutlich." Rund 9.500 aktive Coronafälle hat das Bundesland derzeit.

Die Steiermark wählte einen ähnlichen Weg, auch wenn das behördliche Freitesten derzeit noch klappen würde.  Seit heute, Mittwoch, ist  ein eigens aufgestelltes Portal online: Auf www.covid.stmk.gv.at können Betroffene ab dem fünften Tag der Quarantäne negative Ergebnisse von PCR-Gurgeltests hochladen  - der Absonderungsbescheid wird danach per SMS aufgehoben. In der Steierrmark gilt diese Regelung für Kontaktpersonen wie Infizierte. Doch erlaubt sind ausschließlich PCR-Gurgeltests, wer abgesondert wurde, darf bekanntlich nicht zu einer Teststraße oder einer Apotheke, um einen Coronatest machen zu lassen.

Im Burgenland wird derzeit überlegt, die Verfahrensweise in den kommenden Tagen umzustellen. Künftig soll es dann erst nach acht Tagen möglich sein, sich freizutesten, so der Plan. Grund sei, so heißt es auf dem Land, dass nach fünf Tagen kaum einer der Infizierten negativ sei, diese Tests aber das System zusätzlich belasten. Eine Neuerung betrifft die Zustellung der (negativen) Ergebnisse beim behördlichen Freitesten: Diese werden künftig auch per SMS zugestellt, was den Ablauf deutlich beschleunige, heißt es auf KURIER-Anfrage.

Oberösterreich setzt ebenfalls auf das Freigurgeln. Positiv getestete Personen bekommen nach einem behördlichen Test ein Gurgelset mit nach Hause. Da Oberösterreich Kontaktpersonen - ausgenommen sensible Bereiche wie Seniorenheime oder Spitäler - mangels Kapazitäten beim Contact Tracing nicht mehr behördlich erfasst, gibt es in dem Bereich auch weniger Absonderungen, aus denen man sich freitesten müsste.

Die Stadt Linz hat zudem für das Freitesten - ausschließlich für Bewohner der Landeshauptstadt - einen Drive-In am Urfahraner Jahrmarktsgelände eingerichtet. Dafür muss man sich aber zuvor einen Termin im Magistrat ausmachen - der Link dazu kommt automatisch mit dem Quarantäne-Bescheid der Linzer Gesundheitsbehörde per eMail -  und zuvor zumindest 48 Stunden ohne Symptome sein.

Die anderen Bundesländer meldeten bisher keine Probleme mit dem behördlichen Freitesten.

Kommentare