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Folter-Prozess in Wien: Der „fliegende Teppich“ von Rakka

Erstmals stehen zwei frühere syrische Sicherheitsleute wegen schwerer Körperverletzung und Folter in Österreich vor Gericht.
Former Syrian intelligence service officer goes on trial in Austria charged with offences including torture and sexual assault, in Vienna

Mit einer Aktenmappe verdeckte der frühere syrische Geheimdienst-Brigadegeneral Khalid Al Halabi sein Gesicht, als er am Montagmorgen aus der U-Haft in den Gerichtssaal 103 im Wiener Straflandesgericht geführt wurde. Ein massives Aufgebot von Polizei und Justizwachebeamten sicherte den Prozess. Was heute in Wien begann, ist ein außergewöhnliches Strafverfahren.

Zum ersten Mal stehen Verbrechen des Assad-Regimes gegen die eigene Bevölkerung vor einem österreichischen Gericht. Das Völkerrecht macht das möglich.

Neben dem früheren Brigadegeneral Al Halabi muss sich Oberleutnant Mussab Abou Rokbh, früherer Leiter der Ermittlungsabteilung der Kriminalpolizei im syrischen Rakka, vor Gericht verantworten. Die Anklage wiegt schwer: Folter, schwere Körperverletzung, schwere Nötigung und geschlechtliche Nötigung. Insgesamt 21 Opfer zählt die Anklage.

Die Taten sollen sich zwischen April 2011 und März 2013 in der syrischen Stadt Rakka zugetragen haben. Für Staatsanwalt Edgar Luschin ist es ein historischer Prozess: „Wir schlagen heute ein neues Kapitel in der österreichischen Strafverfolgung auf.“ Der Sachverhalt sei komplex und die Ermittlungen seien eine große Herausforderung gewesen, sagte Luschin. Beweismittel seien nicht direkt zugänglich gewesen. Doch mehrere NGOs hätten Material gesammelt.

Häftlinge verprügelt

„Kern der Beweismittel sind die Zeugeneinvernahmen von 21 Personen, die zum Teil Opfer der Angeklagten waren, die ich persönlich durchgeführt habe“, sagte der Staatsanwalt.

Er schilderte die Methoden des syrischen Sicherheitsapparats. Inhaftierte mussten sich komplett entkleiden, bevor sie in die Hafträume geführt wurden. Dann prügelte die Wachmannschaft auf sie ein. Man nannte das „Willkommensparty“.

Im Keller einer ehemaligen Schule, in der Al Halabi sein Büro hatte, fand Human Rights Watch 2013 ein Foltergerät: den „fliegenden Teppich“ – zwei Bretter, die man zusammenklappen kann, um Häftlinge darauf zu fixieren und auf die Fußsohlen oder den Oberkörper zu schlagen.

Folter ist Alltag in syrischen Gefängnissen

„Die Ausübung von Folter ist Alltag in syrischen Gefängnissen“, sagte der Staatsanwalt. Das Regime habe auf die zivile Protestbewegung 2012 mit Härte reagiert. Jeder Geheimdienst führte eigene Fahndungslisten von Oppositionellen. Man habe mit Scheinvorwürfen gearbeitet, um Menschen zu inhaftieren.

Über die Angeklagten sagte der Staatsanwalt: „Es ging nicht darum, die Häftlinge zu töten, sondern sie zu quälen.“ Der gravierendste Anklagepunkt betrifft einen 18-jährigen Zeugen. Nur in Unterhose bekleidet, wurde er vor die Sicherheitskommission geführt. Er wurde vom Wachpersonal geschlagen, ein Beamter bedrohte ihn: „Dein Vater, der Hund, hat dich in die Welt gesetzt, und wir werden dafür sorgen, dass du niemanden in die Welt setzt.“ Dann wurde er auf sein Geschlechtsorgan geschlagen.

Nicht schuldig

Die Verteidigung zeichnet ein völlig anderes Bild. Beide Angeklagte beteuern ihre Unschuld. Al Halabis Anwalt Timo Gerersdorfer sagte, sein Mandant stamme vom Land, habe sich hochgearbeitet und sei vom Regime nach Rakka versetzt worden. Er hatte keine freie Wahl. Sein Mandant sei aber nicht Teil der regionalen Sicherheitskommission in Rakka gewesen, die für die Verhöre zuständig war. Er habe sich für einen 15-Jährigen eingesetzt, der verhaftet worden war. Der General sei aber unter Beobachtung gestanden. Hätte er sich auch für andere Häftlinge eingesetzt, wäre er am Ende festgenommen oder sogar erschossen worden. Al Halabi gehöre der drusischen Minderheit an, habe immer für Ausgleich gesorgt. „Er hat niemals angeordnet, Menschen zu schlagen, zu foltern oder zu töten“, sagte Gerersdorfer. „Er hat dafür gesorgt, dass die Freie Syrische Armee Rakka ohne Blutvergießen übernehmen konnte.“ 

Rokbhs Verteidiger Philipp Wolm wird noch deutlicher: „Wo sind die Beweise? Normalerweise gäbe es Fotos von Verletzungen und DNA-Spuren. Diese klassischen Beweise fehlen uns hier. Was man hat, sind Aussagen. Die sind oft schwammig.“ Er sei zwar ein großer Fan von NGOs, aber diese seien keine Ermittlungsbehörden.

Wolm behauptet auch, dass es zu einer Verwechslung gekommen sei. Ein anderer Syrer habe sich monatelang als Rokbh ausgegeben. Zudem sei sein Mandant im November 2011, als ihm Taten zur Last gelegt werden, gar nicht in Rakka gewesen, sondern habe seine Mutter im Krankenhaus in Damaskus besucht.

Alles ganz anders

Indes versuchte Khalid al Halabi seine Rolle im syrischen Sicherheitsapparat am Montagnachmittag herunterzuspielen. Es sei gegen seinen Willem zum General in Rakka ernannt worden. Und er will eigentlich ein Regimekritiker gewesen sein. Die festgenommenen Demonstranten mussten nur unterschreiben, dies künftig zu unterlassen.

Er habe keinen verletzten Demonstranten gesehen. Bei Patrouillen soll auch der Zweitangeklagte dabei gewesen sein, der in Rakka laut Anklage und als „Todesengel" bekannt war. 

Rokbh ließ seine schriftliche Äußerung verlesen. Er sei nicht Teil der Sicherheitskommission gewesen. „Ich habe gesehen, was die Soldaten angerichtet haben, das war für mich der Grund zu fliehen." Die Vorwürfe auf Social Media seien Rache. „Ich habe nie Menschen gefoltert oder getötet. Ich war nicht bei der Unterdrückung von Demonstrationen beteiligt."

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