Fiaker-Standplätze in Salzburg: Vergabe war rechtlich korrekt

Fiaker-Standplätze in Salzburg: Vergabe war rechtlich korrekt
Landesverwaltungsgericht wies Beschwerde eines Fiakers aus Bielefeld als unbegründet ab. Nun kann die Stadt neue Verträge mit den Fiakern abschließen.

Salzburgs Fiaker dürfen auch weiterhin mit ihren Pferden auf dem Residenzplatz auf Kundschaft warten. Das Landesverwaltungsgericht hat nun die Beschwerde - juristisch korrekt: einen Antrag auf Nichtigerklärung - eines Fiakers aus Bielefeld als unbegründet abgewiesen, informierte die Stadt Salzburg am Montag.

Der Anwalt des Deutschen hatte unter anderem argumentiert, dass es sich um eine Vergabe handle und die dafür notwendigen Kriterien nicht eingehalten worden seien.

Einstweilige Verfügung aufgehoben

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass mit der Zuteilung des Standplatzes keine Betriebspflicht verbunden sei. Es seien weder Betriebszeiten, noch eine Anwesenheitspflicht oder die Durchführung von Kutschenfahrten vorgeschrieben. Daher handle es sich um eine zivilrechtliche Vereinbarung und nicht um einen Sachverhalt, der nach dem Vergaberecht abgewickelt werden müsste. Eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis ist nicht zulässig, heißt es in der Aussendung der Stadt. Und eine entsprechende einstweilige Verfügung wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Erst vergangene Woche hat die einstweilige Verfügung für Aufregen gesorgt. Der Grund: Die Salzburger Fiaker sind ohne aufrechten Vertrag durch die Stadt gefahren.

Mehr dazu lesen Sie hier: Salzburger Fiaker fahren trotz fehlender Verträge

Neben den vergaberechtlichen Einwänden gab es auch Bedenken von Tierschützern, vor allem vom Verein gegen Tierfabriken (VGT). Dieser hatte schon vor dem Gemeinderatsbeschluss im Spätherbst 2022 protestiert, weil in den neuen Verträgen keine "Hitzeferien" für die Pferde ab 35 Grad mehr vorgesehen seien.

Da sowohl EU-Rechtsvorschriften als auch Bestimmungen in der Bundes- wie der Landesverfassung ein Verschlechterungsverbot für Tierschutzbestimmungen festlegen, seien die neuen Verträge rechtswidrig. Dazu merkte das Gericht an, dass Staatszielbestimmungen wie der Tierschutz keine subjektiv-öffentlichen Rechte einer Antragstellerin darstellen würden, sondern von der Legislative umzusetzen seien.

Keine Bewerbung abgegeben

Das Landesverwaltungsgericht betonte außerdem, dass der knapp 80 Jahre alte Antragsteller aus Bielefeld weder um die Unternehmerbewilligung nach dem Salzburger Fiakergesetz, noch um die Zuteilung eines Kennzeichens für sein Fiakerfuhrwerk angesucht habe. Im Verfahren sei auch nicht dargelegt worden, warum das Droschkenunternehmen aus dem knapp 750 Kilometer von Salzburg entfernt liegenden Bielefeld sich für einen Standplatz in Salzburg interessiere und anstatt eine Bewerbung abzugeben, ein Verfahren nach dem Vergabekontrollgesetz angestrengt habe.

Wie der Kläger nun weiter verfahren wird, ist noch unklar. "Ich werde mit meinem Mandanten sprechen und wir werden sehen", sagt Berthold Hofbauer, Anwalt des klagenden Unternehmers.

Für die Stadt bedeutet der Gerichtsbescheid vor allem eines: Die bereits mit den Fiakern beschlossenen Verträge können nun ausgestellt werden, sagt Bernd Huber, Büroleiter von Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP). 

Kommentare