Die fünfjährigen Verträge zwischen der Stadt und den Fiakern sind nämlich Ende April ausgelaufen und neue Verträge gibt es derzeit noch nicht. Der Grund: Eine Vertragsverlängerung mit den bisherigen Fiakern wurde durch eine Klage eines deutschen Fiakerunternehmens verhindert. In Folge dessen hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg eine einstweilige Verfügung verordnet. Für die Stadt ergibt sich somit folgendes Problem: Die alten Verträge sind ausgelaufen, neue dürfen wegen der einstweiligen Verfügung nicht geschlossen werden.
Tierschützer üben Kritik
Die Fiaker aber drehen trotzdem weiterhin ihre Runden in der Stadt. Und das ruft die Tierschützer auf den Plan. „Es ist mehr als dreist, wie hier Verträge der Stadt und demokratische Prozesse untergraben und missachtet werden“, schreibt Georg Prinz vom „Verein gegen Tierfabriken“ in einer Aussendung.
So einfach sei das aber nicht, sagt Berthold Hofbauer, Anwalt des klagenden Unternehmens. Rechtlich gesehen befinde man sich hier in einer Grauzone. „Aufgrund der einstweiligen Verfügung dürfen keine neuen Verträge geschlossen werden. Ob es aber zulässig ist, dass die bisherigen Fiaker weiter verkehren, ist nicht so klar.“ Es ist jedenfalls ein „Kunstgriff“ der Stadt, sagt Hofbauer.
"Existenzgefährdend"
Die Stadt ist sich da deutlich sicherer: „Wir gehen davon aus, dass wir rechtens vorgehen“, sagt Bernd Huber, Büroleiter von Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP). Derzeit seien die Fiaker ohne vertragliche Grundlage, aber ohne Einspruch der Stadt unterwegs, heißt es. Den Betrieb bis zum Gerichtsbeschluss komplett einzustellen sei nicht machbar und für die Fiaker „existenzgefährdend“, sagt Huber. „Und wir gehen davon aus, dass die derzeitige Grundlage auch die zukünftige ist.“ Sprich: Dass die Neuvergabe gültig ist.
Der Gerichtsbeschluss soll jedenfalls schon in den nächsten Tagen veröffentlicht werden, sagt der Sprecher des Landesverwaltungsgerichts. Weiter kommentieren will man den laufenden Prozess dort aber nicht.
"Schlimme Optik"
Die Frage, ob die Fiaker trotz aufrechter einstweiliger Verfügung und ohne aktuellen Vertrag verkehren dürfen oder nicht, werde bei diesem Prozess ohnehin nicht geklärt, sagt der Anwalt Berthold Hofbauer. Um darauf eine Antwort zu finden bräuchte es eine eigene Klage mit eigenem Prozess. Eine „schlimme Optik“ hinterlasse das Vorgehen der Stadt allemal, sagt Hofbauer. Jetzt aber gehe es erstmal um die Vergabe der Standplätze.
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