Femizid im Pinzgau : U-Haft über Ehemann verhängt

Femizid im Pinzgau : U-Haft über Ehemann verhängt
Die U-Haft sei wegen dringenden Tatverdachtes in Richtung Verbrechen des Mordes verhängt worden.

Das Landesgericht Salzburg hat am Dienstag die Untersuchungshaft über einen 41-Jährigen verhängt, der am Freitag seine in Trennung lebende 30-jährige Frau in Piesendorf (Pinzgau) im Streit mit drei Messerstichen getötet haben soll. Der Beschuldigte habe vor dem Haftrichter auf seine Ausführungen vor der Polizei verwiesen, "darüber hinaus machte er keine Angaben", informierte Gerichtssprecher Peter Egger. Der Ehemann hatte die Tat vor der Polizei grundsätzlich gestanden.

Die U-Haft sei wegen dringenden Tatverdachtes in Richtung Verbrechen des Mordes (Paragraf 75 StGB) aus dem bedingt obligatorischen Haftgrund verhängt worden, erklärte Egger. Der Beschuldigte habe auf Rechtsmittel verzichtet. "In 14 Tagen findet eine neuerliche Haftprüfung statt." Der Verteidiger des 41-Jährigen sprach von einem "Tötungsdelikt im Affekt". Die Staatsanwaltschaft Salzburg ermittelt wegen Mordes.

Gewalt von Männern gegen Frauen gibt es in allen sozialen Schichten, Nationen, Familienverhältnissen und Berufsgruppen. Morde an Frauen können auch Femizide sein. Der Begriff soll ausdrücken, dass hinter diesen Morden oft keine individuellen, sondern auch gesamtgesellschaftliche Probleme wie etwa die Abwertung von Frauen und patriarchale Rollenbilder stehen.

Hilfe für Gewalt-Betroffene gibt es hier:

Frauenhelpline (Mo – So, 0 – 24 Uhr, kostenlos), 0800 / 222 555 Männernotruf: (Mo – So, 0 – 24 Uhr, kostenlos), 0800 / 246 247.

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