Faktencheck: Asylwerberinnen in Prostitution - ein akutes Probem?

PK "AKTUELLES IM BEREICH FREMDENWESEN": BM KICKL
Chinesinnen, Nigerianerinnen und Afghanen soll das betreffen. Doch stimmt das wirklich?

Vor mehr als zwei Jahren berichtete der KURIER über eine problematische Gesetzeslücke: Asylwerber dürfen zwar nicht in einem Beschäftigtenverhältnis arbeiten, aber selbstständig ein Gewerbe anmelden. Eines davon ist die Prostitution.

Nun will die FPÖ Prostitution als eine der wenigen legalen Beschäftigungsmöglichkeiten von Asylwerbern verbieten. Österreich sei das einzige Land in der EU, welches die Prostitution während des Asylverfahrens noch zulässt, argumentierte der ehemalige Innenminister Herbert Kickl heute. Ihm geht es laut eigener Aussage um "Schutz vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung": Mehr dazu hier.

Ist das ein akutes Problem?

Vor allem Chinesinnen nutzen diese Gesetzeslücke, damals allerdings noch vereinzelt. Der Anteil von Asylwerbern an der Prostitution betrug rund drei Prozent in Wien, mittlerweile hat sich dieser Wert bereits verdoppelt, Tendenz steigend. Von 271 chinesischen Sexarbeiterinnen sind laut Polizei 216 Asylwerber.

Wie funktioniert das alles?

Die Chinesinnen reisen organisiert nach Österreich, teilweise werden ihnen hier sogar Studienplätze versprochen. In Österreich müssen die dann Asyl beantragen. Drei Monate lang bleiben sie so in der Grundversorgung, die Kosten für den Transport übernimmt somit auf Umwegen der Steuerzahler, denn das Geld müssen die Betroffenen oft an ihre Hintermänner abliefern.

Per Gesetz dürfen Asylwerber nach drei Monaten ein freies Gewerbe anmelden. Gedacht wäre zum Beispiel daran, dass sie diverse Kurse anbieten könnten. Doch auch Prostitution fällt darunter, weshalb die Chinesinnen bis zum rechtskräftigen Asylbescheid nach ein oder zwei Jahren im Rotlicht arbeiten dürfen, die Genehmigung ("Deckel") inklusive. Am Ende erhält nur nur etwa jeder vierte chinesische Asylwerber einen positiven Bescheid, manche bekommen aber subsidiären Schutz.

Was will Herbert Kickl?

Während seine Zeit als Innenminister gab es zum Thema Asylwerber noch keine Initiative aus dem Ressort. Die Freiheitlichen wollen daher nun das Grundversorgungsgesetz so ändern, dass die Möglichkeit der selbstständigen Beschäftigung im Bereich Prostitution während des Asylverfahrens verboten wird. In Paragraf 7, Absatz 2, soll künftig ergänzt werden: "Die Ausübung der Prostitution im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Asylverfahrens unzulässig."

 

Welche Aslwerber sind in der Prostitution aktiv?

Zuletzt soll die Zahl der Prostituierten aus China und Nigeria stark gestiegen sein, auch Männer aus Afghanistan seien zunehmend in diesem Bereich tätig, sagte Kickl.

Das stimmt nur zum Teil, vor allem aus dem chinesischen Raum gibt es starke Aktivitäten, wissen Rotlicht-Polizisten zu berichten. Oft werden ältere Prostituierte nach Österreich gebracht, weil die Freier hierzulande nicht das Alter bei Asiaten erkennen. Viele der Sexarbeiterinnen sind zwischen 40 und bis zu 60 Jahre alt.

Nigerianerinnen sind ein Randaspekt, es gibt sie nur vereinzelt, die Zahlen gehen sogar zurück. Die Zeiten als die Afrikaner das Rotlicht dominiert haben sind längst vorbei.

Afghanische männliche Prostituierte gibt es nur in sehr geringem Ausmaß. Sie bilden gemeinsam mit Nordafrikanern und Pakistani in der Bundeshauptstadt einen illegalen Strich von rund 80 bis 100 Personen. Die Gesetzesänderung würde sie nicht betreffen, dass diese Personen ohnehin nicht regulär angemeldet sind und illegal ihrer Tätigkeit nachgehen.

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