Krypto-Millionenbetrug: Whistleblower lieferte erste heiße Spur

Krypto-Millionenbetrug: Whistleblower lieferte erste heiße Spur
Im 100-Millionen-Euro-Betrugsprozess steht Hauptangeklagter plötzlich ohne Verteidiger da. Weiteres Mastermind offenbar in Haft.

Noch bevor der Betrugsprozess um die EXW-Gruppe am Dienstag am Klagenfurter Landesgericht in die nächste Runde ging, sorgte eine Meldung für Gesprächsstoff.

Weiteres Mastermind gefasst

Ein weiterer, bisher flüchtiger Kärntner, der als möglicher Architekt rund um den Megabetrug mit Kryptowährung gilt, dürfte sich in Haft befinden. Es handelt sich offenbar um einen 24-Jährigen, der sich 2020 nach Bali abgesetzt haben soll. 

Inklusive riesiger Villa, Hubschrauberlandeplatz und einem Becken voller Haifische. Genauere Details werden wegen des laufenden Verfahrens nicht beantwortet. Er soll sich selbst gestellt haben und in den Händen der österreichischen Justiz sein.

40.000 Opfer

Antworten sollte es am Dienstag und Mittwoch in Klagenfurt beim Megaprozess mit 40.000 Opfern und einer kolportierten Schadenssumme von 100 Millionen Euro dennoch geben. Vonseiten der Finanzmarktaufsicht (FMA).

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Den Auftakt machte am Dienstag jedoch der 26-jährige Hauptangeklagte, mit folgender Ansage: "Ich kann mir keinen Verteidiger mehr leisten", gab der Schulabbrecher gegenüber Richterin Claudia Bandion-Ortner an. Diese konterte: "Aber sie haben ein Haus in Bali, mehrere Autos, eine Uhrensammlung und dann können sie sich keinen Verteidiger leisten?"

Der Hauptangeklagte, wie immer adrett im blauen Anzug, der das angebliche Mastermind hinter dem Krypto-Millionenbetrug sein soll, stritt jeden Besitz ab. Ihm wird nun ein Verfahrenshelfer gestellt.

100.000-Euro-Uhr am Handgelenk bei Festnahme

Jener Mann, dessen zuletzt gefahrenes Auto ein McLaren war und der bei seiner Festnahme eine 100.000-Euro-Uhr am Handgelenk trug. Beides angeblich ausgeborgt von einem Freund. "Weil man als erfolgreicher Geschäftsmann so vor Kunden auftreten muss", gab er im Laufe der bisherigen Prozesstage zu Protokoll.

Finanzmarktaufsicht am Wort

Zu Wort kam am Dienstag auch ein Vertreter der Finanzmarktaufsicht (FMA). Schwerpunkt: Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebs. 

Zentraler Punkt seiner Befragung: Was darf man? 

Etwa mit einer estnischen Lizenz Geschäfte in Österreich betreiben? Antwort: Nein.

Eine eigene Kreditkarte auf der eigenen Website anbieten? Antwort: Nein, laut Zahlungsdienstgesetz.

Doch all dies soll das Firmenkonstrukt EXW gemacht haben.

Whistleblower lieferte erste Spur zu EXW-Machenschaften

Die FMA wurde bereits im Jahr 2019 auf das Konstrukt der EXW-Gruppe aufmerksam. Pikant: Durch eine Whistleblower-Meldung. Dabei wurde auch erwähnt, dass es sich um ein Schneeball-System handeln könnte.

Jenes System, um das es sich im Kern nun auch bei dem Prozess in Klagenfurt dreht: Investoren sollen Geld in eine Art Pyramidensystem eingezahlt, aber nie mehr Cash ausbezahlt bekommen haben. Der Verbleib von 100 Millionen Euro ist völlig unklar.

Eine erste Warnmeldung der FMA erfolgte dann im Dezember 2019. Zwei weitere sollten folgen. En detail wurde der E-Mail-Verkehr zwischen FMA und Hauptangeklagten vor Gericht verlesen. Mails, die der Hauptangeklagte wechselweise mit heftigem Kopfnicken, oder Kopfschütteln quitierte. Sowie Zwischenmeldungen: "Das ist eine Farce." oder "Sie versuchen mich zum Umgehen, ich sehe das schon." (Richtung Staatsanwältin Caroline Czedik-Eysenberg).

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Neben dem Hauptangeklagten, gebürtigen Klagenfurter, stehen sieben weitere Männer  (im Alter bis 48 Jahre) wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, Geldwäscherei, Ketten- oder Pyramidenspiel sowie krimineller Vereinigung vor Gericht. Alle bekannten sich beim Prozessauftakt nicht schuldig.

Ex-Lebensgefährtin sagt aus

Mit Spannung wird nun das Erscheinen der Ex-Lebensgefährtin des 26-Jährigen am Mittwoch vor Gericht erwartet. Bereits im Vorfeld war die Verteidigung des 26-Jährigen darauf bedacht, die Frau in keinem guten Licht erscheinen zu lassen. 

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Ebenfalls am Mittwoch wird darüber entschieden, ob einem Antrag des 26-Jährigen auf Fußfessel für die Zeit bis zum Urteil stattgegeben wird.

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