Ex-FPÖ-Politiker wird Leiter des Asylamts und könnte über Sicherungshaft entscheiden

Reischer
Gerhard Reischer tritt voraussichtlich im April seinen neuen Job an, der neue Kompetenzen bringt. Es gab keinen Gegenkandidaten.

Gerade einmal einen Bewerber gab es bei der Ausschreibung für den wichtigen Posten des neuen Leiters des Bundesasylamtes für Fremdenwesen (BFA). Dabei ist dieser nicht nur prestigeträchtig, sondern wird künftig auch eine noch wichtigere Funktion haben – er soll nach den Wünschen von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) über die von der Regierung geplante Sicherungshaft für Asylwerber letztentscheiden. Vergleichbare Jobs haben sonst meist etwa vier bis sieben Bewerber.

Wie dem KURIER aus gut informierten Kreisen des Ressorts bestätigt wurde, handelt es sich bei dem einzigen angetretenen Bewerber um Gerhard Reischer. Der aktuelle Chef der Abteilung Fremdenpolizei im Innenministerium ist ehemaliger blauer Gewerkschafter und war im niederösterreichischen Berndorf FPÖ-Gemeinderat. Er war im Herbst sogar laut Medienberichten als Kabinettschef des Innenministeriums im Gespräch, als noch der nunmehrige Vizekanzler Heinz-Christian Strache für die Ressortspitze genannt wurde.

Ex-FPÖ-Politiker wird Leiter des Asylamts und könnte über Sicherungshaft entscheiden

Kickl wird neuen BFA-Chef bestellen

Er soll seinen neuen Job als BFA-Leiter voraussichtlich am 1. April antreten. Der eigentlich geplante Termin mit 1. März dürfte sich nun doch nicht mehr ausgehen. Eine offizielle Bestätigung aus dem Innenministerium gibt es bisher aber ohnehin noch nicht.

"Er war überparteilich"

Laut der Berndorfer FPÖ-Gemeinderätin Christa Kratohwil war Reischer von etwa 1995 bis 1997 in Berndorf Gemeinderat: "Er war ein sehr guter, er hat vieles überparteilich gesehen. Es hat uns leid getan, dass er weggegangen ist."

Ex-FPÖ-Politiker wird Leiter des Asylamts und könnte über Sicherungshaft entscheiden

Vorgänger: Wolfgang Taucher

Reischer galt stets als Befürworter einer sehr strengen Auslegung von Schubhaft. Im Juni 2012 soll er die Diakonie wegen schweren Betrugs angezeigt haben, weil er vermutete, dass diese Haftentschädigungen von Schubhäftlingen kassiere. Diese wurden aber bar ausbezahlt, die Justiz hat die Ermittlungen eingestellt.

Seine Karriere bei der Polizei startete Reischer 1982, war dann Kommandant in Hirtenberg. Nach einem Jusstudium wurder er Kriminalreferent, stellvertretender Bezirkskommandant in Baden und dann wurde er Leiter einer fremdenpolizeilichen SOKO. Danach wechselte er ins Innenministerium, derzeit ist er dort Leiter der Abteilung II/3 (Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen). Nun löst er BFA-Chef Wolfgang Taucher ab.

Dass die Entscheidung über die Sicherungshaft alleine beim Asylamt und dessen neuen Chef liegen soll, könnte an einem Veto von Justizminister Josef Moser (ÖVP) scheitern: Er schließt eine Verhängung der Haft ohne richterliche Verfügung aus. 

 „Es braucht klare gesetzliche Regelungen, Willkür muss ausgeschlossen sein. Dafür stehe ich, und sicher nicht darüber hinaus“, sagt Moser. Man müsse hier „äußerst sensibel vorgehen“, auf Menschenrechte und die persönliche Freiheit achten. Sicherungshaft dürfe es „nur bei schwerwiegenden Gründen“ geben.

Ebenfalls für ausgeschlossen hält Moser, dass die Sicherungshaft auch für österreichische Staatsbürger gelten soll. Mit dieser Forderung war der neue burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) vorgeprescht. Er will den Gewaltschutz weiterentwickeln – die „Präventivhaft“ sollte etwa auch für (Ex-)Partner von gefährdeten Frauen gelten.

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Justizminister Moser

Damit bewegt sich Doskozil aber außerhalb des Rahmens, den die Regierung im Sinn hat, stellt Vizekanzler Strache klar: Es gehe um die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie, die sich auf Asylwerber beschränkt, die wegen ihrer Vorgeschichte eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen. Die Betreffenden sollen während des Asylverfahrens, das in diesen Fällen beschleunigt werden soll, in Haft kommen.

Praxistest bestanden

15 EU-Staaten haben die Richtlinie bereits umgesetzt, heißt es aus dem Innenministerium – wobei die konkrete Ausgestaltung unterschiedlich ist. „Der Europäische Gerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben die Modelle in Belgien und den Niederlanden geprüft und die Rechtskonformität festgestellt“, erklärt ein Sprecher.

Für die Umsetzung in Österreich braucht es eine Verfassungsänderung – und Türkis-Blau für eine Zweidrittelmehrheit im Parlament die Stimmen von SPÖ oder Neos.

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