Etappensieg: Rechte für "Sternchenmamas" schaffen Sprung in Nationalrat

Etappensieg: Rechte für "Sternchenmamas" schaffen Sprung in Nationalrat
Monika Romaniewicz und Miriam Jakl kämpfen darum, dass Frauen, die ein Kind verloren haben, per Gesetz mehr Unterstützung erhalten.

280 Gramm. Mehr wog Alexander nicht. Es war zu wenig, um am Leben zu bleiben. Die Fruchtblase war in der 16. Schwangerschaftswoche geplatzt, was die Entwicklung von Alexanders Lunge verhinderte. Seine Mutter Monika Romaniewicz musste die Schwangerschaft mit Tabletten abbrechen – obwohl sein Herz noch schlug. Was blieb, war eine überwältigende Trauer. Und die Erkenntnis, das „Sternchenmamas“ wie Romaniewicz weder Hilfe erhalten noch ausreichend Rechte haben.

Seither setzt sich die Juristin und Richterin aus Niederösterreich dafür ein, dass es Frauen, die dasselbe Schicksal wie sie erleiden, anders ergeht. Gemeinsam mit der Hebamme Miriam Jakl hat Romaniewicz den Verein „Rechte für Sternchenmamas“ gegründet. 

Kampf für mehr Rechte

Denn per Gesetz steht nicht allen Müttern, die ein Kind verlieren, Schutz zu. Das Gewicht des Kindes entscheidet, ob sie Ansprüche auf Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Wochengeld haben. Romaniewicz hatte – ungeachtet ihrer psychischen Verfassung - keine. Denn laut österreichischem Recht wird zwischen „Fehlgeburten“, also Kindern unter 500 Gramm, und „Totgeburten“ mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm unterschieden. 

Mit der Initiative „Mut zeigen“ wandten sich Romaniewicz und Jakl an die Bundespolitik. Und am Freitag wurde ein großer Schritt in die richtige Richtung gemacht: Im Ministerrat wurde ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Familien bei Fehl- und Totgeburten beschlossen. Damit ist der Weg in den Nationalrat und zu einer Überarbeitung des Gesetzes vorgezeichnet. Denn die Vorlage für das geltende Recht reicht in die 1950er-Jahre zurück. 

Geplante Maßnahmen

Zu dem Paket soll gehören, dass Frauen nach einem „Schwangerschaftsverlust“, wie es Romaniewicz bezeichnet, eine Hebamme in Anspruch nehmen können. Laut einer Aussendung des Parlaments soll das ab der 18. Schwangerschaftswoche gelten. Außerdem soll in einer Arbeitsgruppe über Ansprüche betroffener Frauen diskutiert werden. 

Des Weiteren sind eine Weiterbildungsoffensive für Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Beraterinnen und Berater geplant. Für Medizinerinnen und Mediziner sollen zudem Richtlinien bzw. Leitfäden erstellt werden. Mit der Broschüre „Stille Geburt oder Tod des neugeborenen Kindes“ des Bundeskanzleramtes will man in Krankenhäusern Informationen bereitstellen. 

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