Erster Dschihadist sitzt jetzt in Sibirien

Erster Dschihadist sitzt jetzt in Sibirien
Gefährder: Nach Verbüßung der Haftstrafe in Österreich werden Islamisten immer öfter sofort in ihre Heimat abgeschoben

Vier Menschen hat der Attentäter Chérif Chekatt in Straßburg, Frankreich, erschossen. Zwei Tage nach dem Anschlag wurde der 29-Jährige von der Polizei getötet. Er soll ein „Soldat des IS“ gewesen sein. Chekatt dürfte im Vorfeld den Behörden als „Gefährder“ bekannt gewesen sein. Auch 320 Personen aus Österreich sind in den Dschihad gezogen oder wurden vor ihrer Ausreise gestoppt.

Wer gilt als Gefährder, wie viele gibt es davon im Land?

Als Gefährder werden laut Innenministerium Einzelpersonen oder Gruppierungen bezeichnet, bei denen man aufgrund ihres Verhaltens damit rechnet, dass sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen könnten. In Bezug auf den extremistischen Terrorismus zählen jedenfalls jene 320 Personen dazu. Es dürften aber auch weitere, die Propaganda verbreiten, Reisen organisieren oder extremistische Ansichten vertreten unter diese Bezeichnung fallen. Eine genaue Anzahl nennt das Innenministerium nicht. Es handle sich aber um eine Zahl im dreistelligen Bereich.

Was passiert mit jenen, die nach dem Terror-Paragrafen verurteilt wurden und ihre Haftstrafe verbüßt haben?

Sie stehen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Die rechtliche Möglichkeit ergibt sich durch das polizeiliche Staatsschutzgesetz. Wie viele Personen das betrifft – auch darüber schweigt sich das Innenministerium aus. „Wir nennen keine Zahl, damit die Betroffenen nicht wissen, welche Kreise wir im Blick haben“, sagt Sprecher Christoph Pölzl. Man beobachte das Netzwerk jedenfalls sehr genau, werden Haftentlassene wieder in diese Richtung aktiv, würde das mit Sicherheit auffallen. Alleine in Niederösterreich wurden 2018 bis jetzt 300 Personen wegen des Verdachts der islamistischen Radikalisierung vom Verfassungsschutz überprüft. In 60 Fällen kam es zu einem Strafverfahren, bis Anfang Dezember wurden im heurigen Jahr 16 Verdächtige festgenommen.

Bleiben verurteilte Dschihadisten, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, nach der Haft im Land?

In der Regel versucht das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nach abgesessener Haftstrafe eine Abschiebung in das jeweilige Heimatland zu erwirken. Ein prominenter Fall ist der als Österreichs „erster Dschihadist“ bekannt gewordene Magomed Z. Der Tschetschene wurde bei seinem Terror-Prozess in Krems 2015 zu vier Jahren Haft verurteilt. Im vergangenen September wurde er aus der Strafhaft entlassen und sofort in Schubhaft genommen und nach Russland ausgeliefert. Sein Anwalt Wolfgang Blaschitz hat das Vorgehen der Behörde beim Verwaltungsgerichtshof beeinsprucht. „Magomed Z. wurde in Russland in einem Schnellverfahren zu 15 Jahren Haft verurteilt und in ein Strafgefangenenlager nach Sibirien gebracht. Vorgeworfen wurde ihm in seiner Heimat nicht Terrorismus, sondern dass er die Würde und das Ansehen Russlands geschädigt habe“, sagt Blaschitz. In Kürze wird Caner Y., ein Türke, aus der Haft entlassen – auch hier ist eine Abschiebung geplant. Doch der Mann hat Frau und Kinder in Wien.

Wie viele Personen sitzen aktuell wegen einer Verurteilung nach dem Terrorparagrafen in Haft? Wie werden sie betreut?

Aktuell sind es 61 Personen, davon 14 junge Erwachsene und drei Frauen. Sie werden von der Organisation Derad betreut – auch nach der Haft. Für Verurteilte gibt es auch das Aussteigerprogramm „Exit“. Wie viele daran teilnehmen, ist geheim. Sogar jener Wissenschaftler, der eine (bisher nicht veröffentlichte) Studie darüber verfasst, bleibt ungenannt.

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