Vor den Landtagsabgeordneten hatte der massiv unter Druck stehende Wallner versucht, ein Stück weit in die Offensive zu kommen. Die anonymen Anschuldigungen seien nicht haltbar, versicherte er einmal mehr.
Der inzwischen gegen ihn wegen des Verdachts der Vorteilsnahme ermittelnde Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) versprach der Landeshauptmann „volle Kooperation“. Doch wie weit geht diese? Im Landtag sprach Wallner davon, dass die Ermittler seine Tausenden eMails der vergangenen Jahre und seine Kalenderdaten haben können. Sein altes Handy sei nicht gelöscht.
Bei der WKStA betonte man auf KURIER-Anfrage, dass man weder den Stand der Ermittlungen noch die kommenden Schritte kommentieren könne. Auch die theoretische Frage, ob die WKStA ein Angebot wie jenes Wallners überhaupt annehmen kann, wollte man nicht beantworten.
Ingeborg Zerbes vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien wertet Wallners Aussagen als mögliches „Angebot zur Sicherstellung seines Handys. Und die WKStA darf darauf eingehen, was der Beschuldigte anbietet.“
Doch hat Wallner seine Aussagen auch so gemeint, wie es die Strafrechtsexpertin versteht? Auf die Frage, ob er sein Handy zur Sicherstellung anbietet, heißt es aus dem Büro des Landeshauptmanns lediglich: „Der Landeshauptmann hat der WKStA vollste Kooperation angeboten. Dies betrifft alle relevanten Daten, welche die WKStA für ihre Ermittlungen benötigt.“
„Relevant“ ist freilich ein dehnbarer Begriff. Im Landtag hatte Wallner erklärt, dass er nur Persönliches – etwa Tausende Fotos – von seinem bisherigen Diensthandy löschen habe wollen. Als die Opposition nachhakte und wissen wollte, was denn mit SMS- und Whatsapp-Nachrichten sei, blieb der Landeshauptmann auf seinem Stuhl sitzen. SPÖ und FPÖ ließen Landtagsanfragen zu den Umständen der versuchten Datenlöschung folgen.
Mit Verweis darauf blieb auch eine Reihe von KURIER-Fragen an Wallner zu dem Thema unbeantwortet. Etwa, ob die WKStA auch Zugriff auf Whatsapp und SMS bekommen soll. Oder ob er den elektronischen Schriftverkehr seiner Dienstgeräte zum Ermittlungsakt nehmen lassen will – was laut Zerbes möglich wäre. Unklar bleibt auch weiterhin, wie in der IT-Abteilung konkret bezüglich Datenlöschung urgiert wurde und ob Wallner gar selbst aktiv geworden ist.
Auch hierzu wollte das LH-Büro keine Stellungnahme abgeben.
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