Eine Frau auf der Toilette zu filmen, kostet 150 Euro

Woman sitting on toilet with toilet paper - constipation concept.
Die Datenschutzbehörde verhängte eine geringfügige Strafe gegen den Täter. Auf seinem Handy fanden sich jede Menge Nacktfotos.

Der Vorfall ereignete sich bereits im November 2019: Ein Mann "verirrte" sich auf die Damentoilette - angeblich, weil die Herrenklos besetzt bzw. stark verschmutzt waren. Doch bei der Benutzung beließ er es nicht - als eine Frau die benachbarte WC-Kabine betrat, zückte er sein Handy.

Der Mann aktivierte die Kamera seines Mobiltelefons und hielt es unter die Trennwand der WC-Kabine "um mit Hilfe der Kamera des Mobiltelefons in Echtzeit auf dem Display zu erkennen, wer sich in der Nebenkabine befand und um die weibliche Person - ähnlich einer Spiegelfunktion - betrachten zu können", heißt es in dem Straferkenntnis. Allerdings: Die Frau sah das Handy, verließ daraufhin sofort die WC-Kabine und forderte den Filmer auf, sofort das Mobiltelefon herauszugeben.

Übeltäter wurde schon erwartet

Tatsächlich reichte der Mann das Handy aus der Kabine. Das Opfer durchforstete sofort die Handydaten - und fand jede Menge Bilder von anderen nackten Frauen. Das Opfer postierte sich daraufhin vor der Toilettanlage und schilderte anderen Anwesenden, was soeben passiert war. Als der Übeltäter nach einigen Minuten auch die Anlage verlassen wollte, wurde er von den Wartenden daran gehindert, wegzugehen. Der Mann wurde schließlich der Polizei übergeben.

Auch die Beamten durchsuchten das Mobiltelefon des Mannes  - von der Frau auf der Toilette allerdings fanden sie keine gespeicherten Aufnahmen. Seine Aufnahme war also "nur" ein Live-Video. Allerdings, das ist auch der Datenschutzbehörde klar: Der Mann könnte das Bildmaterial oder das Video auch gelöscht haben.

Doch egal ob gespeichert oder "nur" live: Das Beobachten einer weiblichen Person auf der Toilette mittels Handy ist ein schwerwiegender Eingriff in die Intimsphäre. Der Strafrahmen beträgt bei besonders schwerwiegenden Verstößen 20 Millionen Euro. Davon ist man hier zwar weit entfernt, die ausgesprochene Strafe fiel dennoch milde aus: Der filmende Mann muss 150 Euro zahlen. Begründung: Er habe selbst zur Wahrheitsfindung beigetragen. Außerdem bezieht er Sozialhilfe in Höhe von 995,04 Euro. Deshalb würden 150 Euro Strafe reichen, um den Mann von künftigen Taten abzuhalten.

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