Nach heimlichem Nacktvideo: SPÖ für Strafen auch ohne Veröffentlichung
Die SPÖ plant eine Gesetzesinitiative, um die Strafbarkeit von heimlichen Nacktaufnahmen auch ohne deren Veröffentlichung zu ermöglichen. Auslöser ist der Fall eines Fußballtrainers einer Frauen-Mannschaft in Niederösterreich, dem nach dem Filmen von Spielerinnen keine Anklage droht, wie der KURIER berichtete.
"Offensichtlich gibt es hier eine Gesetzeslücke", kritisierte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Donnerstag. "Es kann nicht sein, dass es strafrechtlich folgenlos bleibt, wenn man so in die Intimsphäre eines Menschen eingreift - auch wenn die Aufnahmen nicht veröffentlicht wurden", wurde Jarolim in einer Aussendung des SPÖ-Parlamentsklubs zitiert. "Möglich wäre eine Strafbestimmung etwa im Rahmen der Bestimmungen zur Nötigung", schlug er vor. "Einen Menschen nackt ohne dessen Einwilligung zu filmen oder zu fotografieren, ist ein massiver Eingriff in die Selbstbestimmung." Eine neue strafrechtliche Norm könnte etwa im Abschnitt des Strafgesetzbuches zu "Strafbare Handlungen gegen die Freiheit" verankert werden.
Ein 27-Jähriger Fußballtrainer hatte in Niederösterreich heimlich Spielerinnen gefilmt. Er hatte in der Umkleidekabine eines Fußballvereins im nö. Mostviertel ohne dem Wissen der Spielerinnen Nacktaufnahmen gemacht. Gegen das Strafgesetzbuch hat er damit nicht verstoßen.
Zwei Spielerinnen hatten den Trainer angezeigt. Die Anwältin der betroffenen Frauen wandte sich nun an die Datenschutzbehörde, die lediglich eine Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung verhängen können.
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