Ein Sommer, fast wie damals: Welche Erleichterungen kommen
Erst die blauen OP-Masken, danach der bunte Mund-Nasen-Schutz aus Stoff, zuletzt die FFP2-Modelle die Maske, das sichtbare Zeichen der Corona-Pandemie.
Dieses Symbol dürfte nun zusehends verschwinden: Die Masken sollen fallen, auch innerhalb von Räumen vom Kaffeehaus bis zum Fitnesscenter. Denn dort greife ohnedies die 3-G-Regel, so lauten die Pläne der Bundesregierung. Getestet, genesen oder geimpft wird als Passierschein bleiben und das macht deutlich: Die Pandemie ist trotz neuer Erleichterungen im Alltag nicht vorbei. Dennoch kommt es ab Donnerstag zu weiteren Änderungen, die ab 1. Juli noch erweitert werden.
Was ändert sich in der Gastronomie?
Ab Donnerstag, 10. Juni, dürfen wieder mehr Gäste an einem Tisch Platz nehmen: In Räumen nun acht Erwachsene (seit 19. Mai vier) plus Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre (ohne Personenbeschränkung, bisher maximal sechs). Im Freien, z. B. Gastgarten, 16 Erwachsene plus Minderjährige (bisher maximal zehn Erwachsene und bis zu zehn Kinder oder Jugendliche). Die Corona-Sperrstunde verschiebt sich auf 24 Uhr (jetzt: 22 Uhr), die Abstände zwischen den Tischen halbieren sich auf einen Meter (jetzt: zwei Meter). Es gelten 3-G-Regel sowie FFP2-Pflicht.
Ab Juli soll die Maskenpflicht für alle wegfallen, die ein Lokal als Gast betreten oder dort als Kellner arbeiten vorausgesetzt, man ist getestet, genesen oder geimpft. Die Registrierungspflicht bleibt. Die Sperrstunde ist aber wie früher frei wählbar, es gilt keine Personenbeschränkung mehr an den Tischen. An Bars darf ebenfalls wieder konsumiert werden. Allerdings ist dies nur ein Plan der Politik, die rechtliche Umsetzung in einer Verordnung fehlt noch.
Ab wann und wo sind keine Masken mehr nötig?
Mit Juli soll die Maskenpflicht überall dort fallen, wo ein Besucher nur mit einem der 3Gs Einlass bekommt. Das wäre z. B. in Hotels, in Thermen, in Fitnesscenter, in Tierparks, beim Friseur, in Lokale, in Schwimmbäder, in Sportanlagen, bei Besuchen in Senioren- und Pflegeheimen sowie bei Kulturveranstaltungen.
Wo bleibt die Maskenpflicht erhalten?
Überall, wo kein Test-, Genesenen- und Impfnachweis vonnöten ist, z. B. im Supermarkt, beim Arztbesuch, in Museen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis. Noch offen ist, wie die Maskenfrage in Grauzonen geregelt wird, z. B. beim Take-away-Service von Lokalen: Bisher gilt, wer höchstens 15 Minuten in einem Betrieb ist, um bestelltes Essen oder einen Kaffee zum Mitnehmen zu holen, muss die 3-G-Regel nicht erfüllen. "Diese Feinheiten werden in der Verordnung noch beantwortet", heißt es im Sozialministerium.
Was gilt nun für Kinder?
Derzeit sind unter Zehnjährige von der Testpflicht ausgenommen, mit Juli erhöht sich das Alter auf zwölf Jahre. Das liegt an der Zulassung der Covid-19-Schutzimpfung auch für 12- bis 15-Jährige.
Ist nun wieder mehr Gedränge in Supermärkten, Modegeschäften oder im Freibad möglich?
Das ist durchaus zu erwarten, denn: Mit 10. Juni wird die rechnerisch pro Kunde oder Gast nötige Fläche von 20 auf zehn Quadratmeter halbiert. Ab Juli soll diese Beschränkung völlig verschwinden.
Wann sperren die Nachtlokale wieder auf?
Ein konkretes Datum gibt es derzeit noch nicht, aber Hoffnung für Betreiber wie Besucher von Diskotheken oder Bars: Die "typische Nachgastronomie soll im Lauf des Sommers" wieder öffnen dürfen, heißt es aus dem Ministerium. Auch für sie werden 3-G-Regel sowie Registrierungspflicht gelten.
Sind Hochzeitsfeiern wieder möglich?
Ja, es darf ab Juli wieder im großen Rahmen geheiratet werden. Hochzeitsfeiern wie auch Grillpartys oder Geburtstagsfeiern im eigenen Garten galten bisher als Veranstaltung ohne zugewiesene Sitzplätze. Sie waren bereits ab 11 Personen melde- und ab 50 bewilligungspflichtig. Zudem durften dort weder Getränke noch Speisen serviert werden, obendrein mussten Masken getragen werden. Das soll mit Juli anders werden: Die Meldepflicht per eMail an die zuständige Bezirkshauptmannschaft gilt ab 100 Gästen, die Bewilligungspflicht greift erst ab 500 Gästen. Das Verbot, dabei mit Erfrischungen aufzuwarten, verschwindet.
Hat der Babyelefant somit ausgedient?
Der über die Corona-Monate gewachsene Babyelefant darf bald in den Ruhestand. Derzeit gilt ein Abstandsgebot von zwei Metern zu Menschen abseits des eigenen Haushaltes oder engsten Bezugspersonen. Mit 10. Juni schrumpft der Elefant wieder auf einen Meter, ehe er ab Juli gänzlich verschwindet.
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