Erste Homo-Hochzeit schon 2018

Hochzeit für alle ist möglich
Ehe für alle: Verfassungsgerichtshof beseitigt Diskriminierung mit Übergangsfrist, Kläger dürfen sofort heiraten.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) öffnet die "Ehe für alle" und begründet das mit dem Diskriminierungsverbot. Nach einer Übergangsfrist steht damit auch gleichgeschlechtlichen Paaren – die bisher nur eine eingetragene Partnerschaft eingehen konnten – ab 1. Jänner 2019 die Heirat offen.

Fünf homosexuelle Paare müssen allerdings nicht so lange warten. Sie haben beim VfGH gegen die Bestimmung, wonach die Ehe nur für heterosexuelle Paare gilt, Beschwerde eingebracht. Für sie gilt die Aufhebung bereits ab Zustellung der Entscheidung, die ersten Homo-Ehen könnten also bereits Anfang 2018 geschlossen werden.

Uneheliches Kind

Erste Homo-Hochzeit schon 2018
Homo-ehe

Darunter werden sich voraussichtlich auch die Wienerin Zornitza Djambazova und ihre Partnerin befinden. Die 44-Jährige hat 2010 nach einer Samenspende einen Sohn zur Welt gebracht. Ihre Partnerin ist inzwischen als zweiter Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen. Das Kind blieb aber weiterhin "unehelich", was Zornitza Djambazova nicht einsehen konnte.

"Nach unserem langen Kampf nehmen wir das bestimmt zum Anlass, bald zu heiraten", sagt sie im Gespräch mit dem KURIER: "Die Emotionen sind nach diesem Erkenntnis extrem hoch. Das ist fast so ein glückliches Ereignis wie die Geburt unseres Sohnes."

Die 44-Jährige empfand es als äußerst ungerechtfertigt, dass zwar alle Elternschaftsrechte gleichgestellt sind, "wir aber von der Ehe ausgeschlossen waren." Sie ist mit ihrer Partnerin nicht offiziell verpartnert, weil "uns das nichts genützt hat." Das Heiraten wäre aber schon im Sinn des "Kindeswohls" erstrebenswert.

Erste Homo-Hochzeit schon 2018
Marco Schreuder plus Mann, Ehe für alle

Der ehemalige Grüne Bundesrat Marco Schreuder ist "erleichtert, dass es endlich so weit ist. Ich wusste, der Tag wird kommen." Er ist seit 22 Jahren in einer Beziehung, hat 2005 in den Niederlanden seinen Mann geheiratet und wollte eine entsprechende Anerkennung vor einigen Jahren auch in Österreich einklagen. Doch das wurde abgelehnt. Eine eingetragenen Partnerschaft kam für ihn nicht in Frage.

"Es war dringend an der Zeit", meint er. Noch einmal will er aber nicht in Österreich heiraten. "Ich bin nicht so der Zeremonien-Fan."

Auslöser

Ausgelöst haben das Erkenntnis des Höchstgerichts zwei Frauen, die in eingetragener Partnerschaft leben und eine Ehe schließen wollten. Das wurde vom Magistrat der Stadt Wien und dem Verwaltungsgericht verwehrt. Der Anwalt sämtlicher Paare, die sich beim Höchstgericht beschwert hatten, Helmut Graupner, sprach von einem historischen Tag.

Homo- und heterosexuelle Paare können nun wählen, ob sie eine eingetragene Partnerschaft schließen oder heiraten wollen. Beide Modelle existieren nebeneinander, so lange der Gesetzgeber kein neues (moderneres) Eherecht beschließt. Bereits eingetragene Partner, die jetzt heiraten wollen, können das zusätzlich tun.

Die Homosexuellen Initiative Wien begrüßt die Entscheidung des VfGH, fordert aber eine umfassende Reform des Eherechts (siehe Zusatztext unten). Das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft sei viel moderner.

Auch die Familienrichter fordern seit langem eine Reform des Ehegesetzes. Vor allem dass die Höhe des Unterhalts vom Verschulden an der Scheidung abhängt, ist ihnen ein Dorn im Auge. Rechtsexperten sehen in der Dauer der Ehe oder der Rollenverteilung der Partner objektivere Kriterien. Die ÖVP sah bisher allerdings keinen Reformbedarf.

Kritik kommt von Kirchenseite: Kardinal Christoph Schönborn findet es "beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau."

Dass ÖVP und FPÖ mit dem Thema "Ehe für alle" noch nie viel anfangen konnten, ist kein Geheimnis: Im Wahlkampf meinte VP-Chef Sebastian Kurz, er sei zwar gegen Diskriminierung, aber in puncto Ehe sei es "legitim, im Namen einen Unterschied zu machen". Die FPÖ spricht ohnehin seit jeher davon, dass man "Ungleiches nicht gleich behandeln" könne.

Insofern stellt sich die Frage, wie die beiden Parteien, die ja an einem Regierungspakt arbeiten, nun mit dem Entscheid des VfGH umgehen. Aus beiden Parteizentralen wird zwar betont, dass "höchstgerichtliche Urteile stets zu akzeptieren seien", auf ein weiteres Vorgehen will man sich aber nicht festlegen – dies sei erst zu besprechen, so die ÖVP. In der FPÖ hatte Klubdirektor Norbert Nemeth schon vor einiger Zeit Widerstand angekündigt, war aber dazu am Dienstag nicht erreichbar.

Rechtlich hat man jedoch nicht allzu viele Möglichkeiten. Hinwegsetzen könnte man sich über das Urteil nur mit einer Verfassungsmehrheit – die haben die zwei Parteien aber nicht, wie Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk zum KURIER sagt. Neos oder die SPÖ müssten mitstimmen, was sie freilich nicht tun werden, weil sie die "Ehe für alle" befürworten.

Werner Zögernitz, Leiter des Instituts für Parlamentarismus, sieht auf KURIER-Nachfrage noch eine zweite Möglichkeit: Türkis-Blau könnte das vom VfGH kritisierte Gesetz zwar ändern, aber einfach nicht den Vorgaben des Höchstgerichts folgen – so würde man zwar eine neuerliche Aufhebung riskieren, aber Zeit gewinnen.

"Jede Liebe gleich"

Die Freude in Opposition und bei Interessenverbänden war hingegen groß. Der Verfassungsgerichtshof habe bestätigt, was die Menschen in Österreich schon lange wüssten, sagte Noch-SP-Familienministerin Pamela Rendi-Wagner: "Jede Liebe ist gleich viel wert." Aus dem Neos-Parlamentsklub kam ebenso wie von der Liste Pilz eine erfreute Reaktion – "heute ist ein großer Tag für Österreich, die Freiheit und den Rechtsstaat", so Neos-Mandatar Niki Scherak). Grünen-Chef Werner Kogler sprach zudem davon, dass wieder einmal ein Höchstgericht dafür gesorgt habe, "dass Österreich endlich im 21. Jahrhundert ankommt".

Christian Högl, Obmann der Initiative HOSI-Wien, wies außerdem darauf hin, wie antiquiert das Eherecht an sich sei: "Die eingetragene Partnerschaft ist ein Gesetz des 21. Jahrhunderts und erfüllt die Ansprüche an eine gleichberechtigte Partnerschaft besser als das Flickwerk der die Ehe betreffenden Bestimmungen im ABGB", sagt er – die heute kurios anmutenden Formulierungen des 19. Jahrhunderts würden immer noch den Geist des Patriarchats verströmen. Für ihn wäre es "geradezu verrückt, etwa die strengeren Scheidungsbestimmungen der Ehescheidungsblockade von bis zu sechs Jahren (statt maximal bis zu drei Jahren bei der Partnerschaft, Anm.) akzeptieren zu müssen."

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